Veröffentlicht am

Alois Gmür will das Leben von Hausbrennern einfacher machen

Alois Gmür will das Leben von  Hausbrennern einfacher machen Alois Gmür will das Leben von  Hausbrennern einfacher machen

Nationalrat Alois Gmür will einen alten Zopf abschneiden und die Flexibilität erhöhen.

JÜRG AUF DER MAUR

Das Alkoholgesetz von 1932 sei veraltet und müsse dringend verändert werden. Das sagt der Schwyzer Mitte-Nationalrat Alois Gmür. Er hat deshalb soeben eine Interpellation eingereicht. Konkret geht es ihm um die Flexibilität und Wirtschaftlichkeit für Hausbrennereien. Das alte Gesetz schränke nämlich die Arbeit der Hausbrenner unnötig ein und solle geändert werden.

«Warum ist es nicht möglich, die bewilligte Brennleistung von 150 Litern auf mehrere Brennblasen aufzuteilen?», will Gmür wissen. Er bezweifelt jedenfalls, dass es «ökologisch und ökonomisch sinnvoll» ist, Kleinstmengen in 150-Liter-Brennblasen zu produzieren. Deshalb erkundigt er sich nun beim Bundesrat, welche gesetzlichen Anpassungen nötig wären, um damit das Leben der Hausbrenner zu erleichtern.

Zollverwaltung weist Antrag aus Rickenbach ab Wo das Problem liegt, zeigt ein Beispiel aus der Region. Der Rickenbächler Landwirt Karl Laimbacher stellte bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein Gesuch um Konzessionserweiterung der Brennerei. «Ich arbeite mit einem 80-Liter-Brennhafen und möchte diesen auf 150 Liter erhöhen», schrieb er nach Bern. Mit dem bestehenden 80-Liter-«Einliesser» produziere er vorwiegend Spezialitätenbrände wie Beeren- oder sortenreine Kernobstbrände. So könne er die Produkte gut direkt vermarkten.

Der sehr grosse Vorteil eines kleinen Brennhafens, so Laimbacher, bestehe darin, «dass ich Kleinstmengen verarbeiten kann». Bei grösseren Kernobstmengen könnte er, um Zeit zu sparen, mit zwei Brennhäfen den Rohbrand produzieren und dann mit dem jetzigen Brennhafen den Feinbrand herausdestillieren.

Der grosse Nachteil eines 150-Liter-Brennhafens sei aber, dass man keine Kleinmengen destillieren könne. Weil er viele sortenreine Frucht- und Obstbrände produziere und viele kleinere Posten zum Destillieren habe, ersuche er deshalb «um eine Bewilligung zur Anschaffung einer zweiten Anlage von 70 Litern », heisst es im bereits 2018 eingereichten Gesuch weiter.

Das Gesuch von Karl Laimbacher lehnte die Zollverwaltung aber ab. Begründet wurde das Nein mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen von 1932. «Die Hausbrennerei wurde konzessioniert, wie sie in der Erhebung von 1930 offiziell erfasst wurde», heisst es dazu in einem Brief von 2019. Schon damals sei für jeden Landwirtschaftsbetrieb nur eine Konzession ausgestellt und überzählige Brennereien von der Alkoholverwaltung übernommen worden. «Diese Praxis wurde bis heute beibehalten und ist im erwähnten Artikel der Alkoholverwaltung widergegeben», heisst es.

Laimbachers Gesuch wurde zwar abgelehnt, nun aber soll die Diskussion über die Hausbrennerei mit dem Antrag von Alois Gmür neu aufgenommen werden. Für Gmür ist jedenfalls klar: «Ich meine, es wäre angebracht, das Gesetz aus den 1930er-Jahren anzupassen», sagt er.

Share
LATEST NEWS