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Höfner Beizer ertrog Covid-Kredit

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 39-jährigen Schweizer wegen Misswirtschaft, Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Delikte zu 24 Monaten bedingt.

RUGGERO VERCELLONE

Das Schwyzer Strafgericht hat erstmals einen Beizer verurteilt, der unrechtmässig einen Covid- 19-Kredit bezogen hat. Der heute 39-jährige Geschäftsführer eines Restaurants im Bezirk Höfe hatte den zinsfreien und vom Bund gedeckten Kredit im Umfang von 49'000 Franken im März 2020 bei einer Regionalbank beantragt und umgehend erhalten. Das Geld, das ausschliesslich zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Gesellschaft hätte dienen sollen, verwendete der Beizer aber für private Zwecke.

So beglich er damit unter anderem Unterhaltszahlungen für seine Tochter, zahlte private Schulden zurück oder brauchte es für seine privaten Lebenskosten. Deshalb wurde er wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt.

Seinem Restaurant ging es seit mindestens vier Jahren bereits finanziell nicht gut. Spätestens ab August 2016 hätte er laut Anklageschrift wegen Überschuldung die Bilanz der Gesellschaft (einer GmbH) beim Konkursrichter deponieren sollen.

Er tat das aber nicht, machte neue Schulden und verschleppte somit den Konkurs, der schliesslich im Mai 2020 eröffnet und kurz darauf mangels Aktiven eingestellt wurde. Gemäss Staatsanwaltschaft verursachte der Beschuldigte somit einen Verschleppungsschaden von rund 540'000 Franken. Deshalb wurde der Schweizer vom Strafgericht auch wegen Misswirtschaft verurteilt.

Ordnungsgemässe Buchhaltung hat gefehlt

Bestraft wurde er aber auch, weil er einer Angestellten einen Teil des gepfändeten Lohnes abzog, ohne aber den Lohnabzug dem zuständigen Betreibungsamt abzuliefern. Und schliesslich hatte es der Beizer auch unterlassen, eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen.

Das Strafgericht verurteilte den Mann im abgekürzten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben. Die Zivilforderung im Rahmen des Covid- 19-Kredits hat er anerkannt. Schliesslich hat er die Verfahrenskosten von über 3000 Franken zu bezahlen.

49’000 Franken hat der Höfner Wirt von einer Regionalbank erhalten. Der verursachte Verschleppungsschaden beträgt 540'000 Franken.

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