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War es Pornografie oder bloss eine sexuelle Fantasie?

Das Bezirksgericht Schwyz verurteilte einen jungen Schweizer zu einer bedingten Geldstrafe.

RUGGERO VERCELLONE

Vor dem Schwyzer Bezirksgericht angeklagt war ein heute 27-jähriger Schweizer, der zwischen September und Oktober 2019 mit einer damals 14-Jährigen auf einem einschlägigen Portal per WhatsApp chattete.

In 8 von rund 400 Nachrichten ging es dabei sehr direkt zur Sache. Mit deutlichen und vulgären Worten wurden Sexualpraktiken beschrieben, die beide miteinander begehen könnten. Pornografische Bilder oder Videos wurden derweil keine versandt. Recht der ungestörten sexuellen Entwicklung verletzt Der Staatsanwalt klagte den jungen Mann aus dem Bezirk Schwyz deswegen der mehrfachen Pornografie an und verlangte eine Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 120 Franken (6000 Franken total) sowie einer Denkzettelbusse von 1500 Franken.

In den Chats sind laut Staatsanwalt mit Vorsatz tatsächliche sexuelle Handlungen beschrieben worden. Durch diese Schreiben, die als tatsächliche Handlungen zu qualifizieren seien, habe er das Recht der ungestörten sexuellen Entwicklung der Minderjährigen verletzt.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. In den Chats seien weder tatsächliche Handlungen erfolgt noch verbotene Bilder oder Videos verschickt worden.

Es habe sich bloss um sexuelle Fantasien gehandelt, die beide gegenseitig wie in einem Gespräch austauschten. Das sei nicht strafbar. Zudem hätten die Chats keinen pornografischen Inhalt im Sinne der Gesetzesbestimmungen gehabt. Der Beschuldigte führte aus, er habe nie jemanden verletzen wollen, sondern einfach «aus Spass» immer weiter geschrieben. Mit dem Mädchen hätte er sich nur getroffen, wenn sie bereits 16 Jahre alt gewesen wäre. Er habe gelernt, dass er künftig sensibler sein müsse.

Bezirksgericht spricht eine deutlich höhere Strafe aus Das Bezirksgericht folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen mehrfacher Pornografie zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken (total 12'000 Franken) sowie einer Busse von 3000 Franken.

Zudem verhängte das Gericht für den Beschuldigten ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Aus dem erst im Dispositiv (ohne Begründung) vorliegenden Urteil geht hervor, dass das Gericht mit seiner massiven Strafverschärfung das Verschulden des Beschuldigten höher einstufte als die Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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