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Maskengegner «bricht» das Herz

Maskengegner «bricht» das Herz Maskengegner «bricht» das Herz

Strassenschild in Gross musste entfernt werden

Seit gut einem Monat steht in Gross ein Schild in Herzform mit der Aufschrift «Gross atme frei» an der Strasse. Nun musste der Maskengegner das Schild entfernen – er hatte keine Bewilligung dafür.

WOLFGANG HOLZ

«Leider musste ich mein Herz abbrechen. Komischerweise hat es scheinbar gewisse Menschen gestört. In was für einer traurigen Welt leben wir, dass ein Herz Menschen belästigen und stören kann», so lautet der Facebook-Eintrag von Stefan Schönbächler.

Der Grosser Landwirt hatte vor etwa einem Monat das rote Herz auf seinem Privatgrund aufgestellt – mit dem er sich als Maskengegner outet. «Ich will mit dem Schild klarstellen, dass Masken nichts bringen gegen Corona», sagte er auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung (EA 67/2021). Er war sich sicher, dass er auf seinem Privatgrund dieses Schild ohne Weiteres aufstellen könne.

Schild gilt als Reklame Doch dem ist offensichtlich nicht so. Vergangenen Samstag stattete die Schwyzer Kantonspolizei ihm einen Besuch ab. Grund: Jemand hatte gegen das Schild reklamiert, wie David Mynall, Sachbearbeiter Kommunikation der Kantonspolizei, berichtet.

«Da solche Schilder aus behördlicher Sicht als Strassenreklamen gelten, braucht es dafür eine Bewilligung», so Mynall. Deshalb habe die Polizei das Gespräch mit dem Grosser Landwirt gesucht. Da Schönbächler über keine Bewilligung verfüge, habe dieser das Schild abgebaut. Eine Busse seitens der Polizei werde deshalb entfallen.

Detailliertes Reglement Stefan Schönbächler, der die Polizeivisite auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, versteht, wie gesagt, die Welt nicht mehr: «Wie können sich Leute an so einem Herz stören? Ich muss jetzt schauen, was ich mache.» Er habe auf Social Media sehr viel Zuspruch für sein Herz erhalten, so der Maskengegner – der nach eigenem Bekunden seit Ausbruch von Corona noch nie eine Maske getragen hat.

Das Aufstellen von Strassenreklamen ist detailliert reglementiert gemäss strassenverkehrsrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften des Bundesrechts sowie des kantonalen Rechts.

«Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und andere Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton und so weiter, die im Wahrnehmungsbereich des Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden», heisst es wörtlich im «Merkblatt Strassenreklamen » des Kantons. Und laut Paragraph 24 der Strassenverordnung entscheidet die Kantonspolizei über das Aufstellen, Anbringen und die Änderung von Reklamen (…) im Bereich von Hauptstrassen. Wahlplakate bewilligungsfrei

Interessant: Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen laut dem Merkblatt aus Sicht der Behörden bewilligungsfrei aufgestellt oder angebracht werden: «Dies aber nur innerorts, und die Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden.»

«Ich will mit dem Schild klarstellen, dass Masken nichts bringen gegen Corona.»

Stefan Schönbächler, Gross

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