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Gemeinden würden um 14,5 Millionen entlastet

Bei der Abstimmung über die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) geht es darum, ob die Gemeinden weiterhin an die EL zahlen oder ob der Kanton die Kosten vollständig übernehmen soll.

FRANZ STEINEGGER

Die Regierung wollte eine Aufteilung im Verhältnis 70 Prozent Kanton, 30 Prozent Gemeinden. Der Kantonsrat entschied jedoch an seiner Sitzung vom 28. April mit 56 zu 33 Stimmen, dass die Gemeinden vollständig von der Finanzierung der Ergänzungsleistungen der AHV entlastet werden. Da weniger als drei Viertel der anwesenden Parlamentarier und Parlamentarierinnen der Vorlage zustimmten, wird folgende Abstimmungsfrage am 26. September dem Volk unterbreitet: «Wollen Sie die Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen annehmen (Streichung der Gemeindebeiträge an die Ergänzungsleistungen)?» Die Vorlage wird von allen Parteien ausser der SVP unterstützt. Und auch bei der Volkspartei gibt es eine bedeutende Minderheit, welche für ein Ja eintritt.

Kostenverschiebung von EL zur Pflegefinanzierung Hintergrund ist die EL-Reform des Bundes, weshalb der Kanton seine Verordnung über die Pflegefinanzierung anpassen musste. Seit dem 1. Januar werden die ungedeckten Pflegekosten nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt und nicht mehr über die EL.

Dadurch erfolgt eine Kostenverschiebung von der EL zur Pflegefinanzierung und damit zu den Gemeinden, weil diese für die ungedeckten Pflegekosten zuständig sind. Um diese Mehrbelastung auszugleichen, schlug der Regierungsrat vor, den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden (nach Abzug des Bundesbeitrages) von 50 zu 50 Prozent auf 70 zu 30 Prozent anzupassen.

Bei Ablehnung bleibts beim alten Verteiler 50 zu 50 Weil der Kantonsrat nun beschlossen hat, die Gemeindebeteiligung bei den EL komplett zu streichen, entsteht dem Kanton eine voraussichtliche Mehrbelastung von derzeit rund 14,5 Millionen Franken gegenüber dem Antrag der Regierung.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Ablehnung der Vorlage an der Urne die Gemeinden weiterhin die Hälfte – und nicht im Verhältnis 30 zu 70 – zu tragen hätten.

Die Mehrheit im Kantonsrat argumentierte, die Gemeinden hätten keine Möglichkeit, die Höhe der EL zu beeinflussen, sondern müssten einfach die ihnen präsentierte Rechnung bezahlen.

Auch würden durch die Dynamik der Pflegefinanzierung (steigende Kosten) die Gemeinden in Zukunft noch stärker belastet, als dies bisher schon der Fall ist. Schliesslich würden bei der Kantonalisierung der Kosten die finanzschwächeren Gemeinden stärker entlastet.

Der Regierungsrat führt ins Feld, dass die Gemeinden als Träger der Alters- und Pflegeheime Einfluss auf die Heimtaxen hätten, welche den Löwenanteil der Kosten der EL ausmachen. Wenn die Gemeinden von ihrer EL-Beteiligung vollständig entlastet würden, könne das zu einer steigenden Anspruchshaltung führen.

Die SVP ist die einzige Partei, die gegen die Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen ist. Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Ablehnung der Vorlage an der Urne die Gemeinden weiterhin die Hälfte zu tragen hätten.

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