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Regierung will keine weiteren staatlichen Stimulierungspakete

Die Massnahmen und Rahmenbedingungen des Kantons Schwyz erlaubten den von der Pandemie betroffenen Unternehmen, wieder Fuss zu fassen, so die Regierung in ihrer Antwort auf ein Postulat

HANS-RUEDI RÜEGSEGGER

In einem Anfang April eingereichten Postulat fordern Kantonsrat Dominik Zehnder (FDP, Bäch) und vier Mitunterzeichnende vom Regierungsrat, «Massnahmen vorzubereiten und umzusetzen, welche die von den Pandemiebekämpfungsmassnahmen am härtesten getroffenen Wirtschaftssektoren wie Tourismus, Gastronomie, Hotellerie und Detailhandel stimulieren».

Unter anderem fordern sie längere Öffnungszeiten für Läden oder zusätzliche Sonntagsverkaufstage, erleichterte Bewilligungsverfahren für Gastronomie und Hotellerie oder den Verzicht auf Gebühren. Ziel sei es, so die Postulanten, im Kanton Schwyz einen «Gastro- und Tourismus-Sommer 2021» zu iniziieren. «Ächt Schwyz» wird fortgesetzt

Nun, dafür ist es zu spät, ging doch der meteorologische Sommer am 31. August zu Ende. Aber auch für einen «Gastround Tourismus-Herbst 2021» will der Regierungsrat keine zusätzlichen Stimulierungspakete schnüren, wie er in seiner Antwort auf das Postulat schreibt.

Zwar würden international ausgerichtete Tourismusunternehmen nach wie vor darben, aber die Wirtschaft habe sich «in den vergangenen Monaten erstaunlich stark erholt». Dem Anliegen der Postulanten werde aber nachgekommen. So seien vom Impulsprogramm «Hopp Schwyz» bis heute zwei Millionen Franken investiert worden. Um den Tourismus zu fördern, sei der «Ächt Schwyz Pass» lanciert worden. Zu einem vorteilhaften Preis konnten die Gäste aus verschiedenen touristischen Erlebnissen auswählen. Über Tausend Pässe seien auf diese Weise verkauft worden. «Eine Fortsetzung für den Herbst 2021 ist in Vorbereitung », schreibt der Regierungsrat.

Rennen offene Türen ein

Was die geforderten längeren Ladenöffnungszeiten betrifft, weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton Schwyz keine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungen kennt. Grundsätzlich dürfen Verkaufsgeschäfte von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben. Weiter verlange der Kanton Schwyz kein Wirtepatent, und seit Anfang Jahr sei die Polizeistunde aufgehoben. In der Kompetenz der Gemeinde liege die Bewilligung, um einen Gastronomiebetrieb zu führen. Gebühren seien das Entgelt für eine bestimmte Amtshandlung und richteten sich nach dem Verursacherprinzip, so der Regierungsrat.

Und fügt an: Dank einer schlanken und effizienten Verwaltung seien die Gebühren im interkantonalen Vergleich tief und ein allfälliger Verzicht dürfte im Einzelfall verhältnismässig wenig Impulswirkung zeigen. Die von den Postulanten vorgeschlagenen Sofortmassnahmen seien im Kanton Schwyz also bereits umgesetzt oder würden Bundesrecht widersprechen, hält der Regierungsrat weiter fest. Darüber hinaus ziele das Impulsprogramm «Hopp Schwyz» auf die von den Postulanten genannten Branchen.

Noch seien rund eine halbe Million Franken für Massnahmen und Projekte im kantonalen Impulsprogramm vorhanden. Die Verantwortlichen werden alles daransetzen, mit innovativen Ideen und gezielten Aktivitäten den betroffenen Branchen zu neuem Schub zu verhelfen, sobald es die erwünschten Öffnungen wieder zulassen.

«Auf weitergehende staatliche Stimulierungspakete oder gar ein Konjunkturstützungsprogramm soll darum verzichtet werden », heisst es abschliessend.

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