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Kanton präzisiert Quarantäne-Regeln in den Schulen

Der Schwyzer Bildungsvorsteher Michael Stähli will den regulären Schulbetrieb sicherstellen.

FLURINA VALSECCHI

Bildungsdirektor Michael Stähli hatte es schon geahnt: Die ersten Resultate zeigen im Vergleich zum Juli deutlich höhere Zahlen. Dies, nachdem viele Familien auch aus den Ferien im Ausland zurückgekehrt sind. «Bei den Volksschulen, den Primar- und Oberstufenklassen, hat sich die Anzahl der Isolations- und Quarantänefälle gegenüber der letzten Schulwoche vor der Sommerpause nahezu verzehnfacht», sagt Michael Stähli.

Einen vollständigen Überblick hat das Bildungsdepartement aber noch nicht. Einerseits, weil noch nicht alle Daten aus den einzelnen Gemeinden zusammengeführt worden sind, andererseits, weil die drei privaten Mittelschulen ihren Schulbetrieb erst in dieser Woche aufgenommen haben. Und bei manchen Schulen kam das bestellte Testmaterial erst mit Verspätung an.

Viele Daten müssen erst noch gesammelt werden

Vor den Ferien haben 56 Prozent der Schüler bei den Tests mitgemacht. Stähli rechnet damit, dass es jetzt mehr sein werden. Auch die genaue Zahl der tatsächlich positiv getesteten Kinder und Lehrer ist noch nicht klar.

Vor den Ferien lag diese Zahl im Promillebereich, jetzt wird mit einem deutlichen Anstieg gerechnet, was nur eine logische Folge des bereits erwähnten Anstiegs der positiven Pool-Tests ist. Ein Pool besteht aus mindestens vier, maximal zehn Personen. Bislang war es so, dass Kinder, die sich nicht haben testen lassen, bei einem positiven Pooltest in der Klasse für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen wurden.

Rein theoretisch hätte es passieren können, dass nicht getestete Kinder über mehrere Wochen hätten daheim bleiben müssen, wenn sich in der Klasse von Woche zu Woche neue positive Pooltestungen ergeben hätten. Contact-Tracing ist im Einsatz

Jetzt präzisiert der Kanton diese Regel: Nur noch jene, die gemäss dem Contact-Tracing tatsächlich mit dem positiven Kind im engsten Kreis in Kontakt waren, müssen in Quarantäne. Das hat aber nicht nur Vorteile und führt unter Eltern und Lehrerschaft wiederum zu Verunsicherung. Ergibt das Resultat der Einzeltestungen einen positiv getesteten Fall in der Klasse, so gelten für nicht getestete Personen die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne und die Vorgaben des Contact- Tracings.

In der kurzen Zeit bis zur Bestimmung der engen Kontakte können Kinder daher weiterhin am Unterricht teilnehmen, müssen jedoch umso mehr die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Aus Datenschutzgründen dürfen die Schulen die Eltern nicht vorab befragen, welche Kinder über zwölf Jahre bereits geimpft sind.

Hingegen können mit dieser spezifischen Bestimmung der tatsächlichen Quarantänefälle mehr Schüler im Präsenzunterricht bleiben. Stähli betont: «Der Präsenzunterricht hat weiterhin höchste Bedeutung. Wir wollen den regulären Schulbetrieb möglichst lange sicherstellen. » Im Moment sei man noch weit davon entfernt, eine Schule ganz schliessen zu müssen.

Beim Spucken in der Schule gilt die sogenannte einstufige Freiwilligkeit. Das bedeutet: Alle Schulen bieten ab der dritten Primarklasse Spucktests an, die Schüler beziehungsweise ihre Eltern sowie die Lehrer können freiwillig entscheiden, ob sie daran teilnehmen. Neue Corona-Regeln für Schule

Genesene oder vollständig geimpfte Schüler nehmen nicht am repetitiven Testen teil und besuchen auch nach Vorliegen eines positiven Einzeltests in der Klasse bei entsprechendem Nachweis weiterhin regulär den Unterricht. Bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse gelten für nicht getestete Personen die üblichen Vorschriften zur Kontaktquarantäne und die Vorgaben des Contact-Tracings (das heisst spezifische Ermittlung der engen Kontakte und nicht mehr automatische Dispensation vom Unterricht). Während einer angeordneten Quarantäne arbeiten sie zu Hause.

Bei angeordneter Quarantäne besteht die Möglichkeit, diese Schüler am Unterricht online partizipieren zu lassen. Das heisst, sie können digital am Unterricht teilnehmen. Es müssen aber weiterhin Hausaufgaben und Unterrichtsmaterial für den betroffenen Schüler nach Hause gegeben werden. Während der Quarantäne absolvieren die betroffenen Schüler keine Prüfungen.

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