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Interimsvereinbarung für die Stiftung Bibliothek Werner Oechslin

Interimsvereinbarung für die  Stiftung Bibliothek Werner Oechslin Interimsvereinbarung für die  Stiftung Bibliothek Werner Oechslin

Eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt die neue Vereinbarung der Stiftung. Dann muss die Bibliothek finanziell solide aufgestellt sein.

VICTOR KÄLIN

Unter dem Titel «Rettung eines bibliothekarischen Kunstwerks » reichte Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister (Zug) am 5. Mai 2021 eine Interpellation ein, in welcher er ein direktes Engagement des Bundes forderte, um die finanzielle Zukunft der Bibliothek Werner Oechslin zu sichern (37/21). Durch die Kündigung des Vertrages zwischen der Bibliothek und der ETH Zürich (durch die ETH) sieht Pfister die Zukunft der Bibliothek «sehr gefährdet». Die Antwort des Bundesrates liess mit Datum vom 25. August nicht lange auf sich warten.

Für den Bundesrat ist klar, dass die ETH Zürich den Kooperationsvertrag gekündigt habe, «weil er aus Sicht der ETH Zürich nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht». Infolgedessen arbeiteten die ETH gemeinsam mit dem Stifter, der Stiftung Bibliothek Werner Oechslin und dem Kanton Schwyz an Lösungen, um das Fortbestehen der Bibliothek sicherzustellen. Die Lösung liegt seit Kurzem vor: Es ist eine Übergangslösung und heisst «Interimsvereinbarung ». Sie tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und dauert bis Ende 2024.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bibliothek wie bisher für Forschende und für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Sie sichert die Anstellung der Mitarbeitenden der Bibliothek und die Weiterführung des Betriebs.

«Stiftung ist verantwortlich»

Noch wesentlicher ist die Anmerkung, dass die Bibliothek gemäss Vereinbarung ab 1. Januar 2025 «solide und nachhaltig finanziert werden» soll, damit diese ihre wissenschaftlichen und kulturellen Ziele erreichen kann und eine langfristige Weiterentwicklung ermöglicht wird. Hierzu sollen einerseits die Nutzerbasis und die Trägerschaft verbreitert sowie andererseits von der Stiftung eine zusätzliche Unterstützung durch weitere Partner gesucht werden.

Für den Bundesrat liegt eine solide Finanzierung nicht nur im Interesse der Bibliothek, sondern auch der ETH Zürich. Die Landesregierung erwartet deshalb, dass die Zeit der Gültigkeit der Interimsvereinbarung genutzt wird, «um die Bibliothek auf eine langfristig tragfähige finanzielle Basis zu stellen».

Nicht im Sinne der Einsiedler Institution dürfte hingegen die bundesrätliche Zuordnung sein: Die Vereinbarung hält nämlich weiter fest, «dass die Stiftung dafür verantwortlich ist».

«Kein Bedarf, selber aktiv zu werden» Ganz alleine stehen die Organe der Stiftung Bibliothek Werner Oechslin hingegen nicht da. Sowohl die ETH Zürich als auch der Kanton Schwyz haben in der Interimsvereinbarung ihre Unterstützung für diese Zielsetzung zugesichert. Der Bundesrat begrüsst das gewählte «partnerschaftliche Vorgehen» zwischen Stiftung, Kanton Schwyz und ETH Zürich und das Ziel, die Bibliothek mit zusätzlichen Partnerschaften breiter abzustützen. Angesichts dieser positiven Entwicklung sieht der Bundesrat keinen Bedarf, selber aktiv zu werden. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Interpellation Pfister nicht erfüllt.

Die Möglichkeit eines Gesuchs Um dennoch an Bundesmittel zu kommen, stehe es der Bibliothek Werner Oechslin frei, ein Gesuch um Unterstützung nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation einzureichen. Ein solches Gesuch würde wie alle diese Gesuche im Rahmen des etablierten Verfahrens unter Einbezug des Schweizerischen Wissenschaftsrats beurteilt. Ein Vorgehen, das von Professor Werner Oechslin aufgrund gemachter Erfahrungen als mehr oder weniger aussichtslos bezeichnet wird (siehe Interview).

In Bern erkennt man «eine positive Entwicklung», weswegen der Bundesrat «keinen Bedarf erkennt, selber aktiv zu werden». Foto: zvg

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