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Fragliche Zuteilung

Oberiberg. 2. September 1896. Nach der innerschwyzerischen Rekrutenprüfung wurde mitgeteilt, dass Unteriberg zwei Strafschüler habe. Gleich darauf erschien eine «Richtigstellung» in verschiedenen Zeitungen, welche darthat, Unteriberg habe eigentlich keine Strafschüler; denn der eine von den gen. sei ein «Stüdler» und der andere müsse Oberiberg zugeteilt werden, weil er in dort die letzten zwei Jahre die Schule besucht habe.

Da nun diese Behauptung eine durchaus unrichtige ist, wird eine kurze Berichtigung aus authentischen Quellen ihren Zweck nicht verfehlen. In erster Linie sei die Frage erlaubt: Gehört Studen etwa nicht zu Unteriberg? Wohl gar zu Hinterpommern? – !

Doch das ist uns ja gleichgiltig. Es ist der zweite Punkt, den wir näher erörtern möchten. Der fragliche Strafschüler, Xaver Marty von Unteriberg ist für 1889/90 als Schüler der VI. Klasse in Oberiberg sub. Nr. 15 in die Schultabelle eingetragen und besuchte vom Oktober bis Mai die Schule in dort. Im Jahrgang 1890/91 aber, in welchem Xaver seine Primarschulzeit abschloss, figurirt er in der amtlichen Schultabelle als Schüler von Unteriberg. Laut Verordnung aber, muss ein Rekrut mit dem Resultat seiner pädagogischen Prüfung jener Gemeinde zugeteilt werden, wo er sein letztes Schuljahr absolvierte. Somit ist Xaver Marty Strafschüler von Unteriberg und darf nicht Oberiberg zugeteilt werden.

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