Heute lesen, was morgen im EA steht: An der Chilbi darf es keinen zweiten Fall „Sühudi-Umzug“ geben
Der Kanton hat aus der Einsiedler Fasnacht die Lehren gezogen: Bevor auch die Chilbi zu einem unkontrollierten Fest ausartet, wird die Polizei einschreiten.
Victor Kälin
Die Drähte laufen heiss zwischen Schwyz und Einsiedeln. Grund ist die nahende Chilbi – wie die Fasnacht ein schier unüberblickbares Volksfest. Doch anders als beim Sühudi-Umzug will sich der Kanton kein zweites Mal überrumpeln lassen, sondern bereits im Vorfeld klar kommunizieren, was in Corona-Zeiten tolerierbar ist und was nicht.
Toleriert ist der eingezäunte und auf maximal 500 Besucher beschränkte Lunapark beim Schulhaus Brüel sowie der Vere-
namarkt, der in diesem Jahr auf der Hauptstrasse und teilweise auf dem Sagenplatz stattfindet. Da zahlreiche Veranstaltungen das Chilbi-Feeling ins Dorf tragen möchten, hat der Bezirk den Ball aufgenommen und Restaurants sowie Vereine gestern Donnerstag schriftlich über die Sachlage informiert. Hingewiesen wird insbesondere auf die Bewilligungspflicht und das strikte Einhalten der Corona-Massnahmen. So ist zum Beispiel eine Ansammlung von trinkenden Personen vor den Betrieben nicht gestattet. Die Veranstalter sind informiert, dass die Polizei präsent sein wird mit dem Auftrag, das Einhalten der Regeln zu kontrollieren und nötigenfalls einzuschreiten.
In einem «eindringlichen Appell» ermahnt der Bezirksrat in seinen offiziellen Mitteilungen die Wirte, die aktiven Vereine und die Bevölkerung, es erst gar nicht so weit kommen, sondern «Selbstverantwortung, Vernunft und Disziplin» walten zu lassen.
Die ausführliche Stellungnahme des Bezirksrats lesen Sie in der Printausgabe vom 27. August oder im E-Paper.