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Maskenverweigerer zieht Kontrolle vors Bundesgericht

Ein Mann verlangt, dass eine Strafuntersuchung eröffnet wird wegen versuchter Körperverletzung, da er durch die Maske zu viel CO2 einatmen müsse.

RUGGERO VERCELLONE

Der Vorfall ereignete sich am 23. Dezember 2020 im Mythen Center Schwyz in Ibach. Beim Betreten der Migros wurde der Nichtmaskierte von einem Angestellten einer Sicherheitsfirma auf die Maskentragpflicht hingewiesen und aufgefordert, entweder eine Maske zu tragen oder den Markt zu verlassen. Als alles Zureden nicht mehr half, wurde die Polizei gerufen Da sich der Mann auch nach dem Hinzustossen des Marktleiters weigerte, eine Maske zu tragen, wurde die Polizei gerufen. Diese begleitete den Maskenverweigerer aus dem Center, und gegen ihn wurde ein Hausverbot ausgesprochen.

Hierauf erstattete der Maskenverweigerer Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Diskriminierung, Verstosses gegen die Menschenwürde und das Weltepidemiengesetz. Er machte vor allem geltend, dass er zu viel CO2 einatmen würde, wenn er eine Maske tragen müsse, und dies stelle eine Körperverletzung dar.

Es sei dem Privatkläger ja freigestellt gewesen …

Die Staatsanwaltschaft verfügte allerdings, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. Die vom Bundesrat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnete Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen von Betrieben und Einrichtungen sei allgemein bekannt. Es sei dem Privatkläger ja freigestellt gewesen, eine Maske anzuziehen oder die Migros-Filiale nicht zu betreten. Er habe kein ärztliches Attest vorweisen können, das ihn von der Maskentragpflicht befreit hätte, und es sei nicht ersichtlich, inwiefern der Mann in seiner körperlichen Integrität versuchsweise verletzt worden sei.

Damit zeigte sich der Maskenverweigerer nicht einverstanden. Er erhob gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Kantonsgericht. Ausdrückliche Anträge stellte er laut der Verfügung des Kantonsgerichts aber nicht. Er führte hingegen aus, er sei nicht krank, die ganze Epidemie sei ein Betrug, er werde keine Maske tragen, bis er die Garantie habe, dass dies seiner Gesundheit nicht schade und er durch das Virus nicht infiziert werde.

Bloss die eigene Sicht der Dinge dargestellt

Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sich der Maskenverweigerer mit der wesentlichen Begründung der Staatsanwaltschaft gar nicht auseinandersetzte, sondern bloss seine Sicht der Dinge darstellte. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von 300 Franken wurden ihm auferlegt.

Doch auch damit gibt sich der Maskenverweigerer nicht zufrieden. Er hat die Sache vors Bundesgericht gezogen. Nun haben sich die höchsten Richter mit dem Fall zu beschäftigen.

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