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Todesstrafe im Kriegsrecht und im zivilen Recht

ste. Bern Der Bundesrat führte mit dem am 9. Juli 1940 erfolgten Erlass der «Verordnung über den Vollzug der Todesstrafe» die Todesstrafe im Kriegsfall ein – just zum Zeitpunkt, als Hitler Paris besetzte und die Schweiz somit von den Achsenmächten umzingelt war. «Die Todesstrafe», hielt Ziffer 1 fest, «stellt das schwerste Übel dar, das man einem Menschen zufügen kann. Sie soll grundsätzlich nur in äusserst schweren Fällen angewendet werden, wenn gleichzeitig subjektiv schwerste Schuld und objektiv schwerste Befangenheit vorliegen.»

Einsam und verlassen vor dem Erschiessungskommando

In zehn Artikeln regelt die Verordnung, wie der Verurteilte «vom Leben zu Tode gebracht» wird. Nachdem der Richter das Urteil gefällt habe, solle der Vollzug der Strafe, der durch Erschiessen zu erfolgen habe, ohne Verzug geschehen. Anwesend hätten – neben dem Verurteilten – der Ordnungsdienst, ein Vertreter des Vollzugskantons, eine Truppe von zwanzig Mann mit Gewehr, der Richter, der Auditor und der Schreiber des Gerichts, der Verteidiger, ein Feldprediger sowie zwei Sanitätsoffiziere zu sein (deren Aufgabe die Feststellung des Todes war).

«Der Verurteilte stand also etwa fünfzig Männern gegenüber, von denen ihm keiner zu Hilfe kam und knapp die Hälfte auf ihn zielte. Kann man sich verlassener fühlen als in dieser Lage?», schreibt Urs Hafner, Historiker, Autor und Journalist, auf der offiziellen Seite des Schweizerischen Bundesarchivs. «Die meisten Exekutionen wurden an Soldaten vollzogen, deren Vergehen den Tatbestand des Landesverrats kaum erfüllten.» 1942 wurde Todesstrafe aus zivilem Strafrecht gestrichen Zwischen 1942 und 1945 fällten die Schweizer Militärgerichte 33 Todesurteile, wovon 17 vollstreckt wurden – die letzten im Dezember 1944. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Schweiz mitten im Zweiten Weltkrieg, mit dem 1942 in Kraft tretenden Strafgesetzbuchs, die Todesstrafe aus dem zivilen Strafrecht gestrichen hat. Die letzte Hinrichtung fand 1940 in der Strafanstalt Sarnen statt, wo der dreifache Mörder Hans Vollenweider mit der Guillotine hingerichtet wurde. 2003 Todesstrafe endgültig aufgehoben Der Passus, wonach in Kriegszeiten für Landesverrat die Todesstrafe vorgesehen ist, wurde 1992 aus dem Militärstrafgesetzbuch gestrichen. Am 1. Juli 2003 unterzeichneten die Schweiz und zehn weitere europäische Länder die letzte Etappe zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. An diesem Tag trat das 13. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten verbietet.

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