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Bezirk ist bereit, einige Anliegen der Wäni-Bewohner aufzunehmen

Bezirk ist bereit, einige Anliegen der Wäni-Bewohner aufzunehmen Bezirk ist bereit, einige Anliegen der Wäni-Bewohner aufzunehmen

Mit ihren Forderungen nach mehr Verkehrssicherheit im Quartier sind die Wäni-Bewohner beim Bezirk mindestens teilweise auf offene Türen gestossen.

VICTOR KÄLIN

Rasch hat der Bezirksrat auf das Schreiben einiger Bewohner und Bewohnerinnen der Wäni reagiert. Mit zwei ausformulierten Anträgen haben diese am 22. Juni Massnahmen für eine erhöhte Verkehrssicherheit gefordert, wozu sie Tempobeschränkungen und eine verstärkte Signalisation vorschlugen (EA 52/21).

Tempo 50 statt 60

Der Bezirksrat ist detailliert auf die verschiedenen Anliegen eingegangen. Die Hauptforderung, die Temporeduktion auf der Trachslauerstrasse im Bereich Wäni von 60 auf 50 Stundenkilometer, wird der Bezirksrat weiterverfolgen und beim Kanton zur Sprache bringen. Bevor eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings eingeführt werden kann, braucht es Abklärungen beim Kanton. «Je nachdem werden Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen sowie ein Gutachten verlangt», fasst der Bezirksrat in seinem Schreiben vom 14. Juli zusammen.

Stimmt der Kanton in einer ersten Abklärung einer Tempodrosselung zu, kann der Bezirk beim Tiefbauamt einen entsprechenden Antrag stellen. Die neue Massnahme müsste öffentlich publiziert werden. Erfolgen darauf keine Einsprachen, kann die Geschwindigkeit umsignalisiert werden.

Fussgängerstreifen besser sichtbar machen

Beim Fussgängerübergang bei der Ortsbus-Haltestelle «Wäni» erkennt der Bezirksrat keinen Handlungsbedarf, da dieser vor zirka zwei Jahren beleuchtungstechnisch aufgerüstet wurde; zudem sei der Fussgängerstreifen «von Weitem sichtbar und eine Schule nicht in der Nähe».

Den Fussgängerstreifen «Rüti- Säge» will der Bezirk hingegen zusammen mit der Kantonspolizei prüfen lassen. Ja nachdem soll er signalisations- oder beleuchtungstechnisch angepasst werden. Als Vorarbeit wird der Bezirk Geschwindigkeits- und Verkehrsmessungen durchführen – auch im Hinblick auf das Anliegen einer Temporeduktion.

Einmündung Wäni «entspricht der Norm» Für den Bezirksrat entsprechen die Einmündung Wäni in die Langrütistrasse sowie die Sicht bei der Ausfahrt «der Norm». Weder brauche es «Haifischzähne», noch eine andere Zusatz-Markierung. Gemäss Grundregel im Strassenverkehr müsse das Fahrverhalten ohnehin stets den Sicht- und Strassenverhältnissen angepasst werden. «Es ist klar», so der Bezirksrat, «dass der Fussgänger auf dem Trottoir Vortritt hat.» Tempo 30 im Quartier

Für den Bezirksrat hat die Strasse Wäni «keinen typischen Tempo-30-Charakter»; das Verkehrsaufkommen bezeichnet der Bezirk als «sehr klein». Zudem wurde durch den privaten Eigentümer «ein Trottoir erstellt », womit die Strasse verkehrs- und sicherheitstechnisch «klar aufgewertet» worden sei. Da das Rüti-Quartier privat ist, wäre es ohnehin der private Strasseneigentümer, der das notwendige Gutachten sowie die Umsetzungsmassnahmen zu bezahlen hätte. Das die reklamierten fehlenden Velowege betrifft, hat sich für den Bezirk «die Lage stark verbessert », da seit dem 1. Januar dieses Jahres Kinder bis zu ihrem zwölften Lebensjahr neu auf dem Trottoir fahren dürfen.

Ob und was bereits auf den geforderten 1. September gemacht werden kann (und darf), wird sich gemäss Bezirk in den nächsten Wochen zeigen. Er verspricht, die Wäni-Bewohner «auf dem Laufenden zu halten».

Links: Der Bezirksrat trägt das Anliegen der Wäni-Bewohner von Tempo 50 statt 60 beim Kanton vor. Rechts: Der Fussgängerstreifen bei der Ortsbus-Haltestelle «Wäni» (Foto) ist nach Ansicht des Bezirks genügend aufgerüstet; jenen in der «Rüti-Säge» will er hingegen überprüfen lassen.

Fotos: Victor Kälin

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