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Neun Jahre Haft für Konvertitin

Das Strafgericht verurteilte eine 22-jährige Schweizerin in allen Hauptanklagepunkten.

RUGGERO VERCELLONE

Schuldig des versuchten Mordes, der mehrfachen versuchten Anstiftung zur Gehilfenschaft zu Mord, der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord, der falschen Anschuldigung, der geringfügigen Sachbeschädigung sowie der versuchten Begünstigung. Dieses Urteil fällte das Strafgericht gegenüber einer 22-jährigen Schweizerin. Es bestrafte die junge Frau aus Ausserschwyz mit einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 100 Franken. Sie hat sich einer Massnahme für junge Erwachsene zu unterziehen und muss die Verfahrenskosten tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 13-jährige Freiheitsstrafe verlangt.

Die Frau war als Jugendliche zum Islam konvertiert, um mit ihrem Freund, einem Afghanen, eine Beziehung einzugehen. Wenige Jahre später verliebte sie sich in einen Libanesen, dem die frühere sexuelle Beziehung der Frau mit dem Afghanen gar nicht passte und Druck auf sie ausübte. Sie fasste darauf den Entschluss, sämtliche Zeugnisse und Erinnerungen aus ihrer Vergangenheit zu «löschen», um wieder «rein» zu werden. Dafür wollte sie den einstigen Geliebten sowie dessen Mutter beseitigen.

Eine Sprachnachricht an ihren neuen Freund, worin sie in aufgeregtem Ton sagt, sie habe ihren Ex-Freund und dessen Mutter umzubringen versucht, wurde ihr zum Verhängnis. Sie habe Ende September 2019, als sie der damals 65-jährigen Mutter in Schwyz mit einem Thermoskrug auf den Kopf schlug und sie danach würgte, bis ein Nachbar einschritt, umbringen wollen, zeigte sich das Gericht überzeugt. Das Gericht habe kein anderes Motiv gefunden. Sie hat der betagten Frau einen Schadenersatz von rund 600 Franken sowie eine Genugtuung von 5000 Franken (statt 20’000, wie von der Privatklägerin verlangt) zu bezahlen.

Auch ihren Ex-Freund habe sie eliminieren wollen, urteilte das Gericht. Dreimal habe sie das versucht, indem sie Männer aufforderte, ihren Ex-Freund ohnmächtig zu schlagen, damit sie ihm die Kehle durchschneiden könne. Das gelang aber nicht. In zwei Fällen erkannte das Gericht auf Anstiftung zur Gehilfenschaft zu Mord. Die ausgesprochene Massnahme für junge Erwachsene gehe der Freiheitsstrafe voraus, erklärte Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler: «Ich hoffe, die Massnahme fruchtet, damit Sie Abstand nehmen von Ihren extremen Ansichten.» Wenn das der Fall sei, dann müsse sie ihre Freiheitsstrafe nicht mehr absitzen.

Freisprüche Für die drei Mitbeschuldigten, die im Februar 2020 das Angebot der Frau annahmen, ihren Freund in Schwyz ohnmächtig zu schlagen, gab es Freisprüche. Es habe nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden können, dass sie von der Tötungsabsicht der Frau wussten. Zudem lägen Verfahrensfehler vor. Weil die Drei «aus Neugier und einem Machogehabe» mitmachten, hätten sie einen Fehler begangen. Deshalb wurden ihnen je 20 Prozent der Verfahrenskosten auferlegt. Die Urteile des Strafgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

«Ich hoffe, die Massnahme fruchtet, damit Sie Abstand nehmen von Ihren extremen Ansichten.»

Ruedi Beeler Strafgerichtspräsident

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