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Ab dem Schuljahr 2023 zählt nicht mehr nur das Zeugnis

Ab dem Schuljahr 2023 zählt nicht mehr nur das Zeugnis Ab dem Schuljahr 2023 zählt nicht mehr nur das Zeugnis

Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz hat das Beurteilungsreglement für das Schuljahr 2023/24 angepasst.

ANOUK ARBENZ

Der kompetenzorientierte Lehrplan 21 verträgt sich nicht gut mit dem seit 2006 gültigen Beurteilungsreglement für die Volksschule. Im September 2019 hat sich deshalb eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt, um ein neues Reglement auszuarbeiten. Zwischen Februar und Mai dieses Jahres fand dann eine breite Vernehmlassung statt, zu welcher sämtliche Schuleinheiten, die Gemeinde- und Bezirksschulräte und verschiedene Schul-, Lehrer- und Gemeindeverbände sowie die beiden kantonalen Ämter der Sekundarstufe II eingeladen wurden.

Das Echo sei durchs Band positiv gewesen, wie der Erziehungsrat berichtet. Man ist sich einig: Es braucht ein neues Reglement. Doch im Rahmen der Vernehmlassung wurde in den Antworten auch laut, dass es für die Umsetzung des neuen Reglements mehr Ressourcen braucht. Die Belastung für die ohnehin schon mit vielen Aufgaben «beladenen» Lehrpersonen würde damit steigen.

Der Erziehungsrat hat das Amt für Volksschulen des Kantons daher damit beauftragt, bis Ende 2020 eine «ganzheitliche Überprüfung» vorzunehmen. Dabei soll das neue Beurteilungsreglement auch mit jenem anderer Kantone verglichen werden. Etwa in Zürich oder Glarus gibt es bereits ähnliche Strukturen. Zeugnis nur einmal pro Jahr

Die Zeugnisnote wird mit dem neuen Reglement nicht mehr entscheidend sein in der Frage, ob jemand in die nächste Klassenstufe gelassen wird. Neben dem Promotionsschnitt ab der dritten Primarklasse braucht es neu auch das Standortgespräch zwischen Lehrperson, Schüler und Eltern, das neu jährlich stattfinden muss, und den Schullaufbahnentscheid für eine ganzheitliche Beurteilung, den die Lehrperson Ende des Schuljahres trifft. Neu soll das Zeugnis auf Primarstufe zudem nur noch einmal jährlich ausgestellt werden. Bildungsdirektor Michael Stähli ist überzeugt, dass die Schüler mit dieser dreiteiligen Beurteilung besser gefördert werden können.

Standortgespräch erhält entscheidendes Gewicht Grundlegend ist jetzt also das Standortgespräch, nicht die Noten. An diesem Gespräch soll dann ein standardisierter Fragebogen zum Einsatz kommen. Auf diesem werden Gesamtbeurteilung, Ziele und Fördermassnahmen festgehalten. «Die Standortgespräche weisen somit einen höheren Informationsgehalt auf als die Bekanntgabe von Zeugnisnoten», so der Regierungsrat. Man ist überzeugt, dass die Qualität der Beurteilung so besser wird. Stähli glaubt nicht, dass aufgrund des grösseren Gewichts des Standortgesprächs Eltern mehr Einfluss auf den Schullaufbahnentscheid haben werden als zuvor.

Um dem Amt für Volksschulen und Sport sowie den Lehrpersonen genügend Vorlaufzeit für die Umsetzung dieser neuen Beurteilungsstrukturen zu geben – es müssen ja auch Unterlagen und Formulare erarbeitet werden – tritt das neue Beurteilungsreglement auf das Schuljahr 2023/24 in Kraft, wie es in der Medienmitteilung des Erziehungsrats heisst.

Standortgespräche, nicht Zeugnisse bilden neu die Grundlage für die Beurteilung eines Schülers oder einer Schülerin.

Foto: Pixabay

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