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Büssen Biker für illegalen Weg?

Büssen Biker für illegalen Weg? Büssen Biker für illegalen Weg?

Seit wenigen Wochen stoppt ein Fahrverbot Biker auf dem Weg von der Holzegg zur Alp Zwüschet Mythen.

ERHARD GICK

«Wir haben es zur Kenntnis genommen », heisst es sowohl bei den Schwyzer Wanderwegen als auch bei der Fachstelle für Langsamverkehr beim Tiefbauamt des Kantons Schwyz.

Seit wenigen Wochen ist bei der Holzegg und aus der anderen Richtung von der Haggenegg zur Alp Zwüschet Mythen ein Fahrverbot für Velos installiert worden. Zahlreichen Bikern stösst das Fahrverbot allerdings sauer auf, wie der «Bote» am Mittwoch berichtete. «Wir durften doch während Jahrzehnte die Alpstrasse von der Holzegg zur Alp Zwüschet Mythen benutzen und dann weiterfahren Richtung Alpthal oder der Haggenegg. Jetzt soll damit Schluss sein», sagt ein Biker. Er ist nur einer von vielen, die sich über das plötzliche Fahrverbot bei der Holzegg aufregen. Eine temporäre Massnahme

Was aber hat das vom Wildhüter aufgestellte Verbot auf sich? Das wollten wir von Philipp Gerber, Leiter Fachbereich Forstrecht vom Amt für Wald und Natur, erfahren. «Bei den Verbotstafeln handelt es sich um eine temporäre Massnahme, welche in Zusammenhang mit dem Wegausbau Zwüschet Mythen steht.» Im Rahmen seiner Stellungnahme zum nachträglichen Baugesuch forderte das Bundesamt für Umwelt, dass bis zum Abschluss des Verfahrens der Veloverkehr eingeschränkt wird. «Diesem Auftrag wurde mit den besagten Verbotstafeln nachgekommen», hält Philipp Gerber fest. Dicke Post für die Biker, die damit quasi bestraft werden, weil in der Region illegal gebaut wurde.

Anmerkung: Die Genossame Schwyz hat den Weg Zwüschet Mythen Alp bis Zwüschet Mythen Kreuz illegal erstellt (wir berichteten). Die Genossame hat ein nachträgliches Baugesuch eingereicht, um nach einer Lösung zu suchen. Mehrere Amtsstellen des Kantons, des Bundes und des Heimatschutzes beschäftigen sich mit dem illegalen Weg.

Im Prinzip im Jagdbanngebiet nur geduldet Die Regelung sei aber eindeutig. Gemäss der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete sei das Befahren von Alp- und Forststrassen, mit Ausnahme der Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie durch die Organe der Wildhut, in Jagdbanngebieten verboten, sagt Philipp Gerber. Allerdings fand zum Mythengebiet eine Vernehmlassung bei Vereinen und Verbänden unter anderem mit den Schwyzer Wanderwegen und den SAC-Sektionen im Mythengebiet statt. Das Fazit war klar und wurde seitens des Kantons klar signalisiert, dass bestehende Routen und Rechte nach Möglichkeit beibehalten und nicht angetastet würden, analog den Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten im Gebiet der Ibergeregg.

Der Leiter Fachbereich Forstrecht, Philipp Gerber, räumt das auch ein: «Die Kantone können Ausnahmen vorsehen. Damit gilt das Fahrverbot grundsätzlich trotzdem von Gesetzes wegen. Theoretisch müsste wohl die seit Jahren gelebte Ausnahme publiziert werden», und er fügt an, «wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich hierbei aktuell um eine temporäre Massnahme, um den Auflagen des Bafu nachzukommen. Diese soll in keiner Weise die Ergebnisse der laufenden Lenkungsplanung für das Eidgenössische Jagdbanngebiet Mythen präjudizieren. » Es ist also absehbar, dass in Zukunft durchaus für Biker, wie das heute auch für Wanderer der Fall ist, auf der besagten Strecke eine verträgliche Lösung gefunden wird.

Ein Biker unterwegs zur Alp Zwüschet Mythen. Bei der Holzegg würde er die Alpstrasse neuerdings illegal befahren (Situation gestellt). Dort steht seit einiger Zeit ein Velo-Fahrverbot.

Foto: Erhard Gick

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