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Junge Konvertitin wollte sich mit zwei Ehrenmorden reinwaschen

Der Staatsanwalt fordert für die 22-jährige Schweizerin eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

RUGGERO VERCELLONE

Die 22-jährige Schweizerin, die am Donnerstag mit Kopftuch vor dem Strafgericht erschien, war als Christin zum Islam konvertiert, um mit einem schiitischen Afghanen eine Liebesbeziehung einzugehen. Sie war damals 16 Jahre alt. Die Liebe hielt bis ins Jahr 2019, bis die junge Frau allein eine Reise in den Libanon unternahm und sich dort in einen sunnitischen Libanesen verliebte.

Bei ihrer Rückkehr in die Schweiz trennte sie sich vom Afghanen. Mehr und mehr wurde für sie und ihre neue Liebe die frühere sexuelle Beziehung zur Last – ja sogar zur Schande. Die junge Frau fasste den Entschluss, sämtliche Erinnerungen und Zeugnisse aus ihrer Vergangenheit zu «löschen», um wieder «rein» zu werden. Sie beseitigte nicht nur alle früheren Bilder, sondern setzte sich auch zum Ziel, den einstigen Geliebten sowie dessen Mutter zu beseitigen.

Nachdem es ihr misslungen war, den Ex-Freund mit falschen Anschuldigungen zu belasten, damit dieser aus der Schweiz ausgeschafft werde, schmiedete sie Mordpläne. Zuerst ging sie auf die Mutter, dann auf deren Sohn los Ende September 2019 ging sie nach Schwyz zur damals 65-jährigen Mutter des Afghanen, in der Hoffnung, ihn zu treffen und umzubringen. Da dieser nicht dort war, ging sie mit einem Thermoskrug von hinten auf die Frau los, zog ihr den Krug über den Kopf, dann schlug sie ihr mit einer Pfanne auf den Kopf und würgte sie. Ein hinzugeeilter Nachbar konnte verhindern, dass die Mutter umgebracht wurde.

In einer Sprachnachricht an ihren neuen Freund, die am Gericht abgespielt wurde, sagte die junge Frau unter anderem: «Ich liebe ihn nicht, ich schwöre, ich wollte ihn töten, ich habe seine Mutter töten wollen.» Zweimal – einmal im st. gallischen Benken und einmal in Schwyz – heuerte sie am 6. und 7. Februar 2020 wildfremde Männer an, die ihren Ex-Geliebten ohnmächtig schlagen sollten, damit sie ihm anschliessend die Kehle aufschneiden könne. Beide Versuche misslangen. In Benken zog sich der Angeheuerte kurz vor der Tat zurück, in Schwyz schritt die alarmierte Polizei rechtzeitig ein.

Die Beschuldigte, die sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befindet, wollte sich vor Gericht weder zu ihrer Person noch zu den Vorfällen äussern. Auch die drei Mitangeklagten – ein 20-jähriger Syrier sowie zum Tatzeitpunkt zwei Minderjährige – äusserten sich nicht zum Vorfall in Schwyz. Sie hatten sich für 500 US-Dollar bereit erklärt, den Afghanen ohnmächtig zu schlagen.

Hohe Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme verlangt

Für den Staatsanwalt war klar: «Sie hat jegliche Hemmungen verloren. Sie war überzeugt, dass ihr früherer Freund ein Virus sei, das es zu vernichten gilt.» Er forderte für die Frau vor allem wegen versuchten Mordes, versuchter Anstiftung dazu und strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Wegen falscher Anschuldigung und anderer Delikte verlangte der Staatsanwalt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von hundert Franken.

Zudem plädierte er für eine stationäre Massnahme. Für den erwachsenen Mitangeklagten beantragte der Staatsanwalt wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einen fünfjährigen Landesverweis.

Für die beiden übrigen Mitangeklagten verlangte der Jugendanwalt wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord je bedingte Freiheitsentzüge von sechs Monaten. Das Strafgericht wird morgen Mittwoch den Prozess mit den Plädoyers der Verteidiger fortsetzen.

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