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«Es gilt, den Ball flach zu halten»

«Es gilt, den Ball flach zu halten» «Es gilt, den Ball flach zu halten»

Scientology hat mit einem Stand in Einsiedeln geworben – zum wiederholten Mal

Scientology präsentierte sich in Einsiedeln erneut mit einem Stand auf dem Sennhofplatz. Warum und wie oft bewilligt der Bezirk Einsiedeln solche Stände dieser nach wie vor umstrittenen Organisation? Landschreiber Patrick Schönbächler klärt auf.

WOLFGANG HOLZ

Herr Schönbächler, der Sennhofplatz gehört ja dem Bezirk Einsiedeln. Warum hat der Bezirk der Scientology-Organisation dort nun schon zum wiederholten Male eine Standbewilligung gewährt?

Der Sennhofplatz ist öffentlicher Grund. Verschiedene verfassungsmässige Grundrechte wie beispielsweise Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewähren einen bedingten, bewilligungspflichtigen Anspruch auf Benützung von öffentlichem Grund. Vorbehalten bleiben stets andere öffentliche Interessen beziehungsweise eine Kompatibilität. Zu beachten ist sodann der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Und diese freiheitliche Grundordnung lässt ein generelles Verbot jeglicher Standaktionen nicht oder nur im seltensten Fall zu.

Wie verfährt der Bezirk Einsiedeln bei solchen Bewilligungen? Steht schon fest, wie oft Scientology noch dieses Jahr in Einsiedeln einen Stand aufstellen darf? Gesuche um Standplatzbewilligungen werden stets auf ihre Bewilligungsfähigkeit geprüft. Scientology stellt jährlich ein Gesuch um Bewilligung einer zweimaligen Standaktion. Dies wurde ihr auch dieses Jahr bewilligt. Was bezahlt Scientology dem Bezirk Einsiedeln für so eine Standbewilligung? Eine Standbewilligung kostet generell 45 Franken Kanzleigebühr plus 50 Franken Standplatzgebühr pro Tag – gemäss dem entsprechende Gebührentarif. Sieht es der Bezirk Einsiedeln nicht als problematisch an, einer solch umstrittenen Organisation, die vom Schweizer Justizdepartment auch schon als «totalitäre Ideologie» und «antidemokratisch » eingestuft worden ist, so viel Öffentlichkeit für ihre Tätigkeit zu gewähren? Nein. Es gilt, den Ball flach zu halten, den Grundrechten Rechnung zu tragen und die Verhältnismässigkeit zu beachten. Erstens werden nur zwei Standaktionen pro Jahr bewilligt, zweitens dürfen keine kommerziellen Aktivitäten mit diesen verbunden sein – sprich: kein Bücherverkauf. Und drittens sind bislang auch keine Belästigungen infolge einer aggressiven Werbung bekannt.

Der Stand von Scientology vergangenen Dienstag auf dem Sennhofplatz. Foto: Wolfgang Holz

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