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Die Steuer-Attraktivität der Gemeinden rückt in den Fokus

Einsiedeln hat heute einen fast drei Mal höheren Steuerfuss als die Höfner Gemeinden. Wie kann eine Angleichung der Steuerfüsse erreicht werden? «Eine NFA-Beteiligung der Gemeinden stellt hierzu offensichtlich ein falsches Instrument dar», findet der Schwyzer Regierungsrat.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Ende Januar haben die SP-Kantonsräte Andreas Marty (Einsiedeln) und Leo Camenzind (Ingenbohl) eine Interpellation eingereicht, in der sie die stark unterschiedlichen Steuerbelastungen zwischen den Gemeinden thematisieren: «Personen aus Schwyz, Einsiedeln und Arth bezahlen mit ihren Kantonssteuern an die Kosten, die durch die enorme Steuerkraft der Höfe verursacht werden.» Eine verursachergerechte Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinden an den NFA-Kosten würde dazu führen, dass in der Folge die Steuer-Attraktivität fast aller Schwyzer Gemeinden erheblich gesteigert und die enormen Steuerfuss-Unterschiede unter den Gemeinden und Bezirken reduziert werden könnte. «Abwanderung von Substrat»

«Aus finanzpolitischer Sicht führt ein Steuerfussabtausch zu Lasten der kommunalen Stufe dazu, dass sich die Steuerfussdisparität erhöht», bemerkt der Regierungsrat: Zudem sei zu beachten, dass mit einem Steuerfussabtausch insbesondere auch Haushalte mit hohen Einkommen profitieren würden.

Die Gemeinden würden hohe Einkommen entsprechend der Systematik des Kantonstarifs geringer besteuern: «Verschiebt sich der Steuerfuss vom Kanton zu den Gemeinden, würden Haushalte mit hohen Einkommen entsprechend zu einem grösseren Anteil mit einem tieferen Tarif besteuert und schliesslich auch einen geringeren Beitrag an die NFA-Zahlungen im Sinne der fiskalischen Äquivalenz leisten», heisst es in der Antwort der Regierung: «Sollten die Gemeinden des Bezirks Höfe eine vollständige Erhöhung des Steuerfusses um 20 bis 23 Prozent vornehmen, würde das zu einem Verlust an interkantonaler steuerlicher Attraktivität und voraussichtlich zur teilweisen Abwanderung von Substrat führen.»

Einsiedeln senkt Steuerfuss

In einer ersten Phase würde dadurch die Disparität zwischen den Gemeinden sinken, in einer zweiten Phase, durch automatisch geringere Beiträge im IFA, wären ressourcenschwächere Gemeinden zu weiteren Steuererhöhungen gezwungen. «Die Steuerdisparität würde zunehmen », hält die Schwyzer Regierung fest.

«Wie veränderte sich der Steuerfuss von Einsiedeln in Relation zum Durchschnitt der Höfner Gemeinden für das Jahr 2010 sowie 2020?», wollen die Interpellanten in Erfahrung bringen.

«Mit der Einführung des aktuellen Finanzausgleichs im Jahr 2001 konnte das Steuerfussniveau reduziert werden», antwortet der Regierungsrat: «Entgegen der Behauptung der Interpellanten verringerten sich die Steuerfussdisparitäten (prozentuale Abweichung zur Gemeinde mit dem tieferen Steuerfuss) seit dem Jahr 2001 mehrheitlich. » Der durchschnittliche Steuerfuss der Gemeinden des Bezirks Höfe betrug im Jahr 2001 rund 105 Prozent einer Einheit und im Jahr 2020 noch rund 80 Prozent einer Einheit. «Mit einem Steuerfuss von 310 Prozent einer Einheit lag der Steuerfuss im Jahr 2001 im Bezirk Einsiedeln prozentual um 195 Prozent höher», stellt der Regierungsrat dar: Im Jahr 2020 beträgt die prozentuale Steuerfussdisparität noch 188 Prozent für Einsiedeln (Steuerfuss 2020: 230 Prozent). Disparität hat abgenommen

Ein ähnliches Bild zeige sich bereits in der Zeitperiode 2001 bis 2010: Die Gemeinden des Bezirks Höfe senkten ihren Steuerfuss im Schnitt von 105 auf 85 Prozent einer Einheit. In der gleichen Periode senkte Einsiedeln den Steuerfuss von 310 auf 220 Prozent. «Die absoluten Disparitäten (Differenz der Steuerfüsse) verringerten sich somit massgebend», teilt der Regierungsrat mit: Die prozentualen Disparitäten sanken für Einsiedeln von 195 auf 159 Prozent.

«Die Steuerfussdisparität konnte in den letzten Jahren massgebend – von 175 Prozent im Jahr 2017 auf noch 150 Prozent – gesenkt werden», führt die Schwyzer Regierung aus: «Ermöglicht wird dies einerseits durch eine hohe Ausstattung des IFA durch die Geberbezirke und Gebergemeinden im horizontalen Steuerkraftausgleich und den Kanton im vertikalen Normaufwandausgleich.» Andererseits würden die guten Rechnungsabschlüsse und die Eigenkapitalausstattungen der Bezirke und Gemeinden eine teils zunehmend attraktive und adäquate Steuererhebung auch bei den Nehmergemeinden zu ermöglichen helfen.

«Die Disparität inklusive Bezirkssteuerfuss bei den Gemeinden Schwyz, Arth und Einsiedeln hat insgesamt abgenommen – wie auch bei den Gemeinden des Bezirks Höfe», schreibt der Regierungsrat: «Alle genannten Gemeinwesen – ausser Wollerau – konnten ihre Steuerfüsse von 2016 bis 2019 in der Summe senken.» (siehe Tabelle) «Hohe Einkommen im Vorteil»

Der Regierungsrat hält fest, dass sich die bestehende Systematik im KantonSchwyz in Bezug auf den NFA ordnungs- und finanzpolitisch «zweifelsohne» bewährt habe: «Der Kantonstarif generiert massgebende Einnahmen, die einer Beteiligung der Steuerpflichtigen entlang des Äquivalenzprinzips entspricht.» Dabei seien sechzig Prozent der Haushalte, die dem Kantonstarif unterliegen, in Gemeinden des Bezirks Höfe situiert.

«Die Steuererträge der ressourcenstarken Gemeinden Wollerau, Freienbach und Feusisberg übertreffen die Auswirkungen auf die NFA-Zahlungen deutlich und stellen einen massgebenden Beitrag zum Staatshaushalt dar», konstatiert die Regierung.

Des Weiteren sei klar, dass eine Beteiligung der Gemeinden an den NFA-Zahlungen gemäss ihrer Steuerkraft die Disparitäten zwischen den Gemeinden erhöhen und hohe Einkommen im Verhältnis entlasten würde.

«Dies dürfte kaum im Sinne der Fragesteller sein», moniert der Regierungsrat: Nachdem die Fragen rund um eine Beteiligung der Gemeinden an den Kosten des NFA mehrfach in politischen Vorstössen behandelt sowie im Wirksamkeitsbericht zum IFA und in «Finanzen 2020» ebenfalls detailliert analysiert worden seien, könne diese Thematik, solange die Parameter sich nicht verändern würden, aus der Sicht des Regierungsrates abgeschlossen werden.

Effekte des IFA im Fokus

Dies insbesondere, da sich die vielfach monierte Disparität in den vergangenen Jahren massgebend verringert habe und mit der jährlichen Evaluation der NFA-Margendeckung die Finanzierung der NFA-Zahlungen über kantonale Steuererträge sichergestellt werde. «Zur wichtigen Zielerreichung einer weiteren Disparitätenverringerung und steuerlichen Attraktivierung der Schwyzer Gemeinden und Bezirke stellt eine NFA-Beteiligung der Gemeinden offensichtlich ein falsches Instrument dar», betont der Regierungsrat: «Hier müssen die Effekte des IFA greifen.»

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