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Gute Erfolgsbilanz für Vermittler

Die Vermittler im Kanton Schwyz haben auch 2020 gute Arbeit geleistet. Die Zahl der Schlichtungsgesuche lag leicht unter dem Vorjahr. Die Hälfte der Fälle wurde von den Vermittlerämtern direkt erledigt. Nur jeder fünfte Fall landete später noch beim Gericht.

Mitg. Eingereicht bei den Vermittlerämtern wurden 798 Klagen: Das sind etwas weniger als im Vorjahr (909). Von den Vermittlern – in anderen Kantonen auch Friedensrichter genannt – wurden zusammen mit Vorjahrespendenzen insgesamt 806 Sühneverfahren durchgeführt. Mehr als die Hälfte konnten direkt erledigt werden, entweder durch einen Entscheid oder einen Urteilsvorschlag des zuständigen Vermittleramtes oder – in nicht weniger als 380 Fällen – durch einen Vergleich.

Dieser wird jeweilen direkt an der Schlichtungsverhandlung und unter aktiver Mitwirkung des Vermittlers gegenseitig ausgehandelt. «Durch die gegenseitige Unterzeichnung erwächst ein derartiger Vergleich sofort in Rechtskraft», schreibt die Vereinigung der Vermittler und Friedensrichter des Kantons Schwyz (VVS) in einer Medienmitteilung: «Der Fall ist damit erledigt.» Entlastung für Gerichte Bei 330 der durchgeführten 806 Schlichtungsverhandlungen konnte keine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Der klagenden Partei wird demnach die Bewilligung ausgestellt, den Fall an ein Gericht zu überweisen. Diesen Weg beschritten im letzten Jahr jedoch nur die Hälfte der Kläger.

Gestützt auf die Gespräche vor dem Schlichtungsamt, eigener Einsicht oder nachfolgender ausseramtlicher Verhandlungen zwischen den Parteien gelangten letztlich aber nur 170 Fälle auch tatsächlich an ein Gericht. Faktisch liegt die gesamte Erfolgsquote der Vermittlerämter im Kanton Schwyz damit wie im Vorjahr auf rund 80 Prozent.

Nur jeder fünfte an diese vorgerichtliche Instanz herangetragene Fall hatte effektiv auch ein Gerichtsverfahren zur Folge. Die Vermittlerämter leisten somit einen effizienten Beitrag zur Entlastung der Gerichte.

Mit dem vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren steht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei Uneinigkeiten in Erbschaftsdingen oder bei unbezahlten Forderungen aus Kauf und Dienstleistungen ein niederschwelliges Durchsetzungsangebot zur Verfügung.

«Schlichten statt richten» Auch Fälle aus dem nachbarschaftlichen Zusammenleben oder zivilrechtlichen Baufragen sind vorerst an ein Vermittleramt zu leiten. Nach Eingang entsprechender Gesuche lädt der örtlich zuständige Vermittler die beiden Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung an. Bei diesem vom Vermittler moderierten Gespräch wird auf formloser Ebene eine Einigung angestrebt. «Schlichten statt richten» sei das Ziel jeder Vermittlerhandlung, teilt die Vereinigung mit: «So soll ein für alle Beteiligten persönlich, emotional und auch finanziell aufwendiges Gerichtsverfahren verhindert werden – was im letzten Jahr eben in achtzig Prozent der Fälle gelang.»

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