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Nachtfahrten wurden nicht kommuniziert

Am Abend des 6. Februars 2020 stürzte auf dem Stoos bei der Talfahrt ein Sessel zu Boden. Bei diesem Unfall gab es vier Schwerverletzte, und jemand starb. Jetzt ist der Schlussbericht da.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) veröffentlichte am Mittwoch den 38-seitigen Abschlussbericht über den Absturz des Vierersessels während der Nachtfahrt mit der Seilbahnanlage Mettlen– Fronalpstock.

Am 6. Februar 2020 gegen 23 Uhr ging die Meldung über den Absturz eines Sessels bei der SUST ein, und die Untersuchung wurde eröffnet. Dafür standen diverse Unterlagen und Materialien zur Verfügung. Einerseits die Bestandsaufnahme an der Unfallstelle, Fotos, Datenaufzeichnungen der Seilbahnsteuerung, des Pistenfahrzeugs und so weiter.

Rückblende: Am 6. Februar 2020 fanden für einen Firmenausflug zum Restaurant Fronalpstock Nachtfahrten mit der Anlage Mettlen-Fronalpstock statt.

Rückfahrt nach dem Abendessen Die Bergfahrt fand nach Pistenschluss gegen 17 Uhr statt. Die Rückfahrt war nach dem Abendessen geplant. Kurz nach 22 Uhr stiegen in der Bergstation jeweils vier Personen auf den ersten und den zweiten Sessel sowie zwei Personen auf den dritten Sessel auf.

Um 22.06 Uhr, kurz vor der Stütze sieben, geriet das Windenseil des nahen Pistenfahrzeugs in Kontakt mit der linken Seite des zweiten Sessels und verkeilte sich zwischen der Gehängestange und der Aufhängung des Sessels.

«Die durch das Windenseil erzeugte Kraft war grösser als die Schliesskraft der Klemme des zweiten Sessels. Somit rutschte die Klemme einige Meter auf dem Förderseil. Als die durch das Windenseil erzeugte Kraft gross genug war, um die Schliesskraft der Klemme komplett zu überwinden, löste sich der Sessel vom Förderseil und stürzte kurz vor der Stütze sieben zu Boden», heisst es im Bericht der SUST. Windenseil des Fahrzeugs riss den Sessel vom Förderseil In der Folge entgleiste das Förderseil bei der Stütze sieben. Durch die Seilentgleisung kippte der Teil der Rollenbatterie weg und löste einen Nothalt aus. Nach 22 Metern kam die Anlage zum Stillstand. Die vier Passagiere von Sessel zwei erlitten schwere Verletzungen. Einer erlag später im Spital seinen Verletzungen.

«Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass während der Pistenvorbereitung das Windenseil des Pistenfahrzeugs mit dem zweiten Sessel eines Konvois von drei Vierer-Sesseln in Kontakt geriet, sich zwischen der Gehängestange und der Aufhängung verkeilte und anschliessend den Sessel vom Förderseil riss», schreibt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle.

Mangelhafte Organisation und Kommunikation Zu diesem Unfall hätten die fehlende Gesamtplanung und -koordination für die Nachtfahrt sowie die Tatsache, dass vor der Inbetriebnahme der Anlage die Zustimmung vom Bereich Pistenund Rettungsdienst nicht eingeholt wurde, beigetragen.

Auch der Pistenbullyfahrer wusste nichts von einer bevorstehenden Nachtfahrt. Die Fronalpstock- Piste war in jenem Winter bis da noch nie offen gewesen.

Ausserdem hätten nicht alle drei Sessel besetzt sein dürfen. Es ist gemäss Betriebshandbuch nicht zulässig, dass im vordersten und hintersten Sessel eines Konvois Passagiere sitzen, diese müssten leer sein.

In Rahmen der Untersuchung kam ausserdem ans Licht, dass die technische Leitung fehlende Kenntnisse des Betriebskonzeptes der Anlage hatte sowie die Betriebsvorschriften der Anlage nicht mit den neusten behördlichen Vorgaben nachgeführt worden waren.

Es wird betont, dass der Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen und schweren Vorfällen erstellt wird. «Es ist daher auch nicht Zweck dieses Berichts, Schuld- und Haftungsfragen zu klären», heisst es abschliessend.

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