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Schwyzer Regierung rechnet mit Fachkräftemangel

Auch im Kanton Schwyz könnten bald Pflegekräfte fehlen. Gute Arbeitsbedingungen und Entlöhnung seien darum wichtig.

ANJA SCHELBERT

Die Corona-Pandemie habe «ausdrücklich» gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitswesen im Kanton Schwyz sei, schrieben SP-Kantonsrätin Elsbeth Anderegg (Lachen) und vier weitere Parlamentarier in einer Interpellation.

Weil jährlich 2400 Berufskräfte der Branche aus Frust über schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen den Rücken kehrten, fehlten bis in das Jahr 2030 schweizweit 65'000 Pflegefachpersonen.

In der Antwort auf den Vorstoss rechnet auch die Schwyzer Regierung mit einem Fachkräftemangel. Gute Arbeitsbedingungen und Löhne seien wichtig. Das Gesundheitspersonal leiste «psychisch wie auch physisch belastende» Arbeit. Die Jobs müssten darum weiterhin attraktiv bleiben.

Alle drei Jahre kommt das Arbeitsinspektorat Anderegg thematisierte in ihrer Interpellation zudem, dass in der Branche Pausen abgezogen würden, obwohl das Gesundheitspersonal diese gar nicht habe beziehen können. Die Schwyzer Regierung beurteilt dies als unzulässig. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen würden durch das Arbeitsinspektorat alle drei Jahre mittels «umfassender» Kontrollen in den Spitälern, Pflegeheimen, Psychiatrien und sozialen Institutionen geprüft. Bei Missständen und Verstössen, so heisst es weiter, werde interveniert. Die Schwyzer Institutionen zeigten sich aber grösstenteils kooperativ. Nur in seltenen Fällen müssten Höchstarbeitszeit oder die Anzahl maximal aufeinander folgende Arbeitstage behördlich durchgesetzt werden.

Eingreifen will die Regierung allerdings nicht bei Diskussionen über Gesamtarbeitsverträge und Sozialpartnerschaften. Weil das Gesundheitspersonal privatrechtlich organisiert sei, solle die «unternehmerische Freiheit und Autonomie» der Institutionen nicht eingeschränkt werden.

Fürs Umziehen muss bezahlt werden Weiter monierte Kantonsrätin Anderegg, die Umkleidezeit gelte oft nicht als Arbeitszeit. Das sei widerrechtlich, klärt die Regierung auf. Ein Zürcher Gerichtsentscheid habe zu einer Präzisierung im Gesetz geführt. Fazit: «Der Arbeitgeber hat die Umkleidezeit zu vergüten.»

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