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«Sachschäden von Asylbewerbern können nicht gänzlich ausgeschlossen werden»

Besteht in den Asyl-Durchgangszentren eine mangelhafte Ausbildung für das zukünftige Leben? Regierungsrat Andreas Barraud winkt ab: «Bis dato sind in den kantonalen Durchgangszentren keine grösseren Schäden zu verzeichnen.»

MAGNUS LEIBUNDGUT

Die FDP-Kantonsräte Gregor Achermann (Schwyz) und Sepp Marty (Unteriberg) thematisieren in einer Kleinen Anfrage Vorfälle, bei denen Asylsuchende beziehungsweise vorläufig Aufgenommene das ihnen zur Verfügung gestellte Wohnungsmobiliar aufgrund unsachgemässen Umgangs beschädigt hätten. «Vorbereitung in Zentren macht Betreuung nicht hinfällig» «Unlängst wurde sogar eine anderthalbjährige Küche von den darin wohnhaften Asylsuchenden derart stark beschädigt, dass ein Totalschaden der Küchengeräte und der Küchenabdeckung vorlag», schreiben die Kantonsräte: «Dass die Gemeindebürger die durch solches Fehlverhalten verursachten Kosten tragen müssen, ist stossend.» «In der ersten Phase werden Asylsuchende schrittweise über die grundlegenden Dinge des täglichen Lebens informiert beziehungsweise ausgebildet und somit auf den Aufenthalt in der Gemeinde vorbereitet», antwortet Regierungsrat Andreas Barraud: «Die umfangreiche Vorbereitung im Durchgangszentrum, mit Blick auf das Leben in der Gemeinde, macht aber eine anschliessende Betreuung nicht hinfällig.» Die Folgebetreuung durch die Verantwortlichen der Gemeinde sei essenziell und vom Gesetzgeber vorgesehen.

«Sachschäden können leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden», konstatiert der Schwyzer Volkswirtschaftsdirektor: Küchen und allgemein benutzte Räumlichkeiten seien im intensiven, mehrschichtigen Gebrauch. Küchen und Aufenthaltsräume würden von allen Bewohnern genutzt, nur für Minderjährige ohne Eltern werde gekocht.

«Intensive Nutzung verursacht Schaden» «Sauberkeit und Hygiene sind tägliche Routine und gehören zu den Aufgaben, welche die Bewohner permanent auszuüben haben», führt Barraud aus: «Bis dato sind in den kantonalen Durchgangszentren keine grösseren Schäden zu verzeichnen. » Schäden, die auftreten würden, stünden meistens im Zusammenhang mit der intensiven Nutzung. «Der Gesetzgeber sieht die Gemeinden für die berufliche und soziale Integration in der Pflicht», heisst es in der Antwort des Regierungsrats: Die Aufgabe des Kantons liege in der Unterstützung der Gemeinden durch eine gezielte Vorbereitung der Asylsuchenden in den Durchgangszentren.

«Diese Vorbereitung bedingt jedoch eine entsprechend konsequente Fortsetzung in den Gemeinden », betont Barraud: «Es wäre aber unrealistisch davon auszugehen, dass alle Asylsuchende in den rund sechs Monaten, in denen sie in den Durchgangszentren auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet werden, den Schweizer Alltag abschliessend verinnerlicht hätten.» Dieser Prozess dauere in der Regel und müsse in den Gemeinden mit den nötigen Ressourcen individuell begleitet werden.

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