Veröffentlicht am

Ja zum Stimm- und Wahlrecht

ABSTIMMUNGEN

Am 27. Juni sind die stimmberechtigten Katholikinnen oder Katholiken im Kanton Schwyz aufgerufen, über das Stimm- und Wahlrecht für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht abzustimmen. Die Vorlage ermöglicht es, dass in Zukunft alle niedergelassenen Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Altersjahr erfüllt haben, in den römisch-katholischen Kirchgemeinden und in der römisch-katholischen Kantonalkirche mitbestimmen und in staatskirchliche Funktionen gewählt werden können.

Als niedergelassen gelten Katholiken mit einer Niederlassungsbewilligung C, die sie bei einer Herkunft aus einem EUoder EFTA-Mitgliedstaat nach fünf und aus andern Staaten nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz erhalten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die allumfassende – katholische – Kirche nur getaufte Mitglieder kennt und keinen Unterschied zwischen ihrer Herkunft macht. Nach der weitgehenden Entflechtung von Kirche und Staat ist die gleichwertige Mitwirkung in den Römisch-katholischen Kirchgemeinden und der Römisch- katholischen Kantonalkirche ein logischer Schritt.

Mit dem Stimm- und Wahlrecht werden niedergelassene Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht auch in der staatskirchlichen Struktur der katholischen Kirche gleichberechtigt. Der Kantonskirchenrat hat am 23. Oktober 2020 auf Antrag der einstimmigen vorberatenden Kommission der Vorlage klar zugestimmt. Wir sagen Ja zur Gleichberechtigung niedergelassener Katholiken!

Abt Urban Federer, Pfarrer Basil Höfliger, Hans Iten, Andreas Marty (alle Einsiedeln) Thomas Fritsche (Feusisberg), Kirchenrat Schindellegi, Karin Birchler (Studen), Pfarrer Roland Graf (Unteriberg)

«Ausländer stimmen eher links», EA 45/21

Ob die Aussage von Kantonsrat Adolf Fässler stimmt: «Ausländer stimmen eher links»? Auf welcher Grundlage macht er diese Aussage? Hat er mit Ausländern geredet oder eine Umfrage gemacht? Nach meiner Erfahrung sind ausländische Katholikinnen und Katholiken tendenziell eher konservativer als Schweizer. Darüber müssten sich wertkonservative Parteien wie jene von Herrn Fässler eigentlich freuen können.

Pater Mauritius Honegger (Einsiedeln)

Zum kirchlichen Ausländerstimmrecht

Haben Sie gewusst, dass Ausländer eine Niederlassungsbewilligung erhalten können, ohne die Integrationskriterien erfüllen zu müssen? Gerne können Sie dies auf dem entsprechenden Merkblatt des Migrationsamts des Kantons Schwyz nachlesen. Die Niederlassungsbewilligung ist also beileibe kein Garant für eine gelungene Integration. Trotzdem soll dieser Umstand ausreichen, um das Stimmrecht zu erhalten. Das kann es doch nicht sein. Zuerst soll sich gehörig integrieren, wer mitbestimmen will. Dies ist erst nach einer gelungenen Einbürgerung der Fall. Darum ganz klar Nein zum Ausländerstimmrecht.

Adolf Fässler, Kantonsrat (Unteriberg)

Die Kirche kennt keine Beisassen

Wer getauft ist und sich zur Kirche bekennt, ist Mitglied der weltumfassenden Römisch-katholischen Kirche. Man ist Mitglied der Kirche, wo immer man sich in der Welt niederlässt. Darum ist es nur gerecht, wenn Katholikinnen und Katholiken mit der Niederlassungsbewilligung C (mindestens 5 Jahre oder sogar 10 Jahre in der Schweiz gelebt) in der Ortskirche stimmberechtigt und für kirchliche Behörden wählbar werden.

Wir haben heute im Kanton Schwyz in verschiedenen Pfarreien Seelsorgende ohne Schweizerbürgerrecht, die nach Statuten der Kirchgemeinde eigentlich ein stimmberechtigtes Mitglied des Kirchenrates wären, dies aber nicht ausüben dürfen. Auch ist bekannt, dass schon Leute ohne Schweizerpass bereit gewesen wären, in Kirchenräten mitzuwirken, mussten aber abgewiesen werden.

Das Argument des Referendumskomitees, es bestehe die Gefahr einer Überstimmung in der örtlichen Kirchgemeinde, ist absolut haltlos. Mit den ausgewiesenen Zahlen von «ausländischen» Katholikinnen und Katholiken in den Kirchgemeinden in unserem Kanton, ist eine solche Befürchtung rasch widerlegt. Über 10 Jahre hatte ich Kontakt mit Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Kantonalkirchen. Praktisch überall, auch in allen andern Urschweizerkantonen, ist das Stimm- und Wahlrecht für Katholiken ohne Bürgerrecht schon längst eingeführt. Nie hätte ich je einen Hinweis gehört, dass es Probleme gegeben hätte. Im Gegenteil, überall ist man froh für das Engagement aktiver Katholiken.

Liebe Römisch-katholische Schwyzerinnen und Schwyzer, in der Kirche gibt es keine «Ausländer » und auch keine «Beisassen », sondern die Kirche besteht aus Getauften und Glaubenden. Freuen wir uns über engagierte Mitkatholiken und bezeugen wir mit einem Ja am 27. Juni unsere Solidarität mit ihnen. Zudem hilft dieser Schritt auch zur verstärkten Integration Werner Inderbitzin Ehemaliger Präsident Kantonalerr Kirchenvorstand

Share
LATEST NEWS