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SRG-Ombudsstelle steht Publikum Red und Antwort

SRG-Ombudsstelle steht  Publikum Red und Antwort SRG-Ombudsstelle steht  Publikum Red und Antwort

Die SRG Schwyz ermöglicht am Dienstagabend, 15. Juni, im Hotel Drei Könige in Einsiedeln einen spannenden Einblick in die Arbeit der SRG Ombudsstelle mit Esther Girsberger und Kurt Schöbi.

KONRAD SCHULER

Der Anlass wird von der SRG Schwyz offeriert. Der Eintritt ist frei. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt und wird nach Eingang der Anmeldungen berücksichtigt. Digitale Anmeldungen sind erwünscht über die Webseite der SRG Schwyz (srgschwyz.ch) oder telefonisch zu Bürozeiten auf der Geschäftsstelle der SRG Zentralschweiz (058/135’20’12).

Der Einsiedler Urs Fink wird als Präsident der SRG Schwyz um 19 Uhr begrüssen. Esther Girsberger und Kurt Schöbi werden danach in einem Kurzreferat ihre Arbeit beleuchten. Gegen 19.30 Uhr können die anwesenden Personen Fragen an die beiden Ombudsleute der SRG Deutschschweiz stellen. Etwa um 20 Uhr sind sämtliche anwesenden Personen zu einem Apéro eingeladen.

Schlichtungsstelle bei Beanstandungen Esther Girsberger und Kurt Schöbi führen ihr Amt im Co-Sharing mit je 40 Prozent aus. Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen zu redaktionellen Sendungen von SRF. Innert 20 Tagen nach Ausstrahlung kann jede Person eine Sendung bei der zuständigen Ombudsstelle beanstanden. Die Beanstandung kann sich auch gegen mehrere Sendungen richten, die in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen. Programmbeschwerden sind möglich bei Missachtung der Grundrechte und Menschenwürde, des Sachgerechtigkeitsgebots, des Transparenzgebots, des Schutzes der öffentlichen Sicherheit, des Vielfaltsgebots und des Schutzes Minderjähriger.

Die Ombudsstelle amtet als Schlichtungsstelle. Sie macht eine erste Triage und erledigt die Beanstandungen als Behandlung von Beschwerden per E-Mail, als Erledigung per Telefon, mittels des Verfassens von Schlussberichten ohne Einholung von redaktionellen Stellungnahmen, durch eine direkte Erledigung der Beanstandung durch die Redaktion als «leichter Fall» oder durch das ordentliche Ombudsverfahren. Beim ordentlichen Verfahren wird eine redaktionelle Stellungnahme innert 20 Tagen eingeholt und der Schlussbericht durch die Ombudsstelle verfasst. Dies erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von 40 Tagen.

Corona brachte Rekordjahr

«Obwohl im Berichtsjahr der neue US-Präsident gewählt, der Brexit vollzogen und hohe Wellen schlagende Abstimmungsvorlagen an der Urne entschieden worden sind, dominierte «Corona » die SRF-Berichterstattung und damit auch die Zahl der Beanstandungen. Knapp ein Drittel der Beanstandungen gehen auf «Corona» zurück», ist im Jahresbericht der Ombudsstelle nachzulesen.

Im Jahr 2020 gingen 1161 Beanstandungen ein. Das sind durchschnittlich etwas mehr als drei pro Tag und mit Abstand die meisten Beanstandungen seit der Einführung der Ombudsstelle SRG im Jahre 1992. Ein Jahr zuvor waren es 570, zwei Jahre zuvor 419.

Wie immer nahm unter den Beanstandungsgründen die fehlende Sachgerechtigkeit mit Abstand den Spitzenplatz ein. Nach wie vor ist das Fernsehen am meisten der Kritik ausgesetzt. Es umfasst rund 75 Prozent der Fälle im Vergleich zu 19 Prozent, die das Radio betreffen.

Esther Girsberger und Kurt Schöbi stellen sich den Fragen aus dem Publikum. Foto: zvg

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