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Persönlichkeitsschutz ausreichend gewährt

IN KÜRZE

Kanton. Kantonsrätin Carmen Muffler (SP, Freienbach) zeigte sich in einer Kleinen Anfrage in Sorge, dass bezüglich der Soziallasten der Gemeinden Persönlichkeitsschutzrechte von Betroffenen belastet werden könnten. Sie erinnert dabei an einen Fall der Gemeinde Schübelbach, bei dem Gemeindepräsident Othmar Büeler den Fall einer Familie publik gemacht hatte. Der Fall der Familie belastet die Gemeindekasse mit rund 600’000 Franken. Muffler zeigte sich in Sorge, weil die betroffene Familie durch die Äusserungen und die Medienberichterstattung quasi an den Pranger gestellt worden sei.

Genügend gesetzliche Grundlagen vorhanden.

Aus den dem Sicherheitsdepartement bekannten und auch in den Medien wiedergegebenen Äusserungen des Gemeindepräsidenten von Schübelbach seien keine Persönlichkeitsverletzungen ersichtlich. Solche festzustellen, wäre denn auch Sache der Gerichte, heisst es in der Mitteilung der Schwyzer Regierung als Antwort auf die Kleine Anfrage. Vielmehr kritisiert die Regierung die suggestive und vorverurteilende Form der Fragestellung der Kantonsrätin.

Die persönlichkeitsschutzrechtlichen Vorgaben sowie das strafrechtlich verankerte Amtsgeheimnis bildeten ausreichenden Schutz vor einer zu weitgehenden Informationspolitik der Behörden, heisst es weiter in der Antwort. Mit der Rechnungsablage sei der Gemeinderat zudem zur umfassenden Orientierung der Stimmberechtigten über den Stand des Finanzwesens – wie im vorliegenden Fall – verpflichtet./eg

Kanton. Die vorberatende kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die regierungsrätliche Vorlage zur Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen behandelt. Mit der Revision sollen die Aufgaben der Inkassohilfe von den Gemeinden an eine Fachstelle übertragen werden, die bei der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) angegliedert ist.

Die Kommission unterstützt die Vorlage des Regierungsrates und überweist diese ohne Änderungsantrag an den Kantonsrat. Eine Kommissionsminderheit beantragt jedoch, dass die Kosten der neu zu schaffenden Fachstelle für Inkassohilfe bei der AKSZ vom Kanton getragen werden sollen.

In ihrer Stellungnahme argumentiert die Regierung, dass die AKSZ eine selbstständige öffentlich- rechtliche Anstalt sei. Die Zuständigkeit für den Bereich Inkassohilfe bleibe weiterhin bei den Gemeinden und damit auch die Finanzierung der Fachstelle für die Inkassohilfe. Eine Kostenübernahme durch den Kanton lehnt die Regierung ab./dko

Testen in den Schulen rückt in den Fokus

Kanton. «Wie hoch belaufen sich die Kosten für das Testen an den Schwyzer Schulen?» Diese Frage will der Vorderthaler SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm in einer Interpellation von der Regierung beziehungsweise dem Vorsteher des Bildungsdepartements beantwortet haben. Zudem fragt er nach, wie mit der Kritik und den Bedenken umgegangen werde und was mit jenen Gemeinden und Schulen passiere,die sich gegen dieses Testen aussprechen. Er erkundigt sich zudem nach der rechtlichen und wissenschaftlichen Basis, «auf welcher der repetitive Spucktest bereits aber der dritten Primarklasse obligatorisch eingeführt wird»./fan

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