Das Kett soll als Lebensraum für Tiere aufgewertet werden – heute lesen, was morgen im EA steht
Ein Jahr Zeit haben die Betreiber der Kleinwasserkraftwerke Grotzenmühle und Schöngarn, um aufzuzeigen, wie die freie Fischwanderung im Kett ermöglicht werden kann.
Von Victor Kälin
Mitte Mai haben die beiden Kleinwasserkraftwerke Grotzenmühle und Schöngarn Post vom kantonalen Amt für Gewässer erhalten. Mit der sogenannten Sanierungsverfügung werden die Betreiber verpflichtet, «mögliche Sanierungsmassnahmen zur Wiederherstellung der freien Fischwanderung zu planen». Betroffen von dieser Verfügung ist das Kett, ein rund 1,5 Kilometer langer Industriekanal, der 1686 für den Betrieb der Grotzenmühle errichtet worden ist. Bis 1918 wurde dort ein Mühlerad angetrieben; seither ist es eine Turbine. Und seit dem Jahr 2013 nutzt auch das Kleinwasserkraftwerk Schöngarn das Wasser des Ketts. Während die Grotzenmühle rund 100’000 Kilowattstunden jährlich produziert, liefert das Werk Schöngarn aufgrund des höheren Gefälles im Schnitt gegen 170’000 Kilowattstunden.
Anordnung und Ausnahmen
Eine Begehung im Jahr 2018 hat ergeben, dass bei vier der insgesamt fünf Anlageteile des Ketts der Fischschutz, und insbesondere der Fischaufstieg und der Fischabstieg, nicht oder nur ungenügend gewährleistet ist.
Gemäss Bundesgesetz über die Fischerei müssen jedoch alle Hindernisse, die die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, saniert werden. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor: Sofern die Sanierungsmassnahmen weder verhältnismässig noch finanzierbar sind, können die betroffenen Anlageteile aus der Pflicht entlassen werden.
Kanal und Lebensraum
Wieweit das Kett unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit sanierungsfähig ist, wird sich im Sanierungsbericht aufgrund des Variantenstudiums bis in einem Jahr weisen. Wo der Hebel angesetzt werden muss, wird in der Verfügung detailliert festgehalten: Der Rütiweiher (Foto), das Wehr Glattli, die beiden Kraftwerkstufen sowie die Maschinenhäuser Grotzenmühle und Schöngarn werden als «Wanderhindernis» für Fische eingestuft und gelten als sanierungspflichtig.
Idealerweise soll das gesamte Kett von der Wasserentnahme in der Rüti bis zum Rückfluss in die Alp auf der Höhe der neuen Fussgängerbrücke bei der Überbauung Obere Allmeind in beiden Fliessrichtungen fischgängig werden. Gemäss Sanierungsverfügung ist das Kett eben nicht nur ein künstlich erstelltes Gewässer zum Betrieb der beiden Kraftwerke, sondern auch ein Lebensraum für Bachforelle und Groppe. Die Kosten für die Planung, eine allfällige Realisation sowie die Wirkungskontrolle werden den beiden Betreibern durch den Bund entschädigt.