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Es gibt Spielraum für eine Steuersenkung

IN KÜRZE

Kanton. Die Staatswirtschaftskommission empfiehlt die Jahresrechnung 2020 des Kantons Schwyz zur Genehmigung: «Mit Freude nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die Rechnung mit einem Überschuss von 97,3 Millionen Franken und damit um 111,2 Millionen Franken besser als budgetiert abschliesst», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung. Damit weise der Kanton Schwyz zum sechsten Mal in Folge ein deutlich positives Resultat aus: «Das gibt nicht nur Spielraum für die bevorstehenden Projekte, sondern auch für Steuersenkungen», teilt die Kanzlei mit.

Die Staatswirtschaftskommission hat als vorberatende kantonsrätliche Kommission Bericht und Vorlage zum Jahresbericht 2020 behandelt. «Der Interimspräsident Kantonsrat Peter Meyer aus Galgenen stellt befriedigend fest, dass der Schwyzer Finanzhaushalt in sehr guter Verfassung ist», heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Nach einer Phase mit hohen Defiziten in der ersten Hälfte der 2010er-Jahre, in der das Eigenkapital des Kantons von über 600 Millionen auf unter 100 Millionen Franken zusammengeschmolzen ist, konnte diese Delle in der zweiten Hälfte der Dekade nun wieder ausgemerzt werden.» Das Eigenkapital betrage denn wieder über 500 Millionen Franken.

Während die Kommission die Ertrags- und Aufwandssituation durchaus positiv bewertet, sieht sie die relativ tiefe Investitionstätigkeit kritisch: «Auch im vergangenen Jahr ist das Investitionsvolumen um rund 20 Millionen tiefer als geplant ausgefallen. » Der Grund dafür liege in Projektverzögerungen ausgelöst durch Einsprachen sowie ungenügenden Personalressourcen.

Trotz der aktuellen Krise und der daraus resultierenden Zusatzaufwände und Mindererträge sieht die Staatswirtschaftskommission grossmehrheitlich Spielraum für eine weitere Steuerfusssenkung im Hinblick auf das Budget 2022: «Dank der guten Ertragslage und Eigenkapitalsituation würden durch eine Steuerfussreduktion auch die im Rahmen des Berichtes Finanzen 2020 aufgezeigten Optimierungen und Entlastungen nicht tangiert », schreibt die Kanzlei./KR/i

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