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Die Einsiedler Modellflieger bleiben weiterhin heimatlos

Die Einsiedler Modellflieger bleiben weiterhin heimatlos Die Einsiedler Modellflieger bleiben weiterhin heimatlos

Die Pläne der Modellfluggruppe Einsiedeln in der Moorlandschaft in Rothenthurm wurden durch das Bundesgericht definitiv gestoppt. Die Argumente aus Lausanne im Detail.

RUGGERO VERCELLONE

Vor über einem Jahrzehnt musste die Modellfluggruppe Einsiedeln ihren Modellflugplatz in der Altmatt zwischen Rothenthurm und Biberbrugg stilllegen. Seither sucht sie fieberhaft nach einem neuen Standort – und war schon fast am Ziel. Befristet durften die Hobbypiloten im «Mösli» in Rothenthurm auf dem Gelände des Schäferhunde- Clubs Schwyzerland den Modellflugbetrieb weiterführen. Als sie aber 2014 das Gesuch stellten, dort ihren Modellflugplatz permanent einrichten zu dürfen, begannen die Schwierigkeiten.

Gegen diese Pläne setzten sich mehrere Naturschutzorganisationen zur Wehr, was einen Gang durch die kantonalen Instanzen zur Folge hatte. 2017 erteilte das kantonale Amt für Raumentwicklung der Gruppe zwar die Baubewilligung für einen befristeten Betrieb. Bedingung: Ein ornithologisches Gutachten müsse nachweisen, dass der Modellflugbetrieb keine Beeinträchtigung der Avifauna (der Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) habe.

Dient nicht dem Schutz der Moorlandschaft Dagegen opponierten aber die Umweltverbände Pro Natura, WWF sowie der Schweizer Vogelschutz und zogen vors Schwyzer Verwaltungsgericht. Dieses gab ihnen 2019 Recht und hob die befristete Bewilligung auf. Der geplante Modellflugplatz diene weder direkt noch indirekt dem Schutz der Moorlandschaft.

Es komme ihm weder nationale Bedeutung zu, noch sei er unmittelbar standortgebunden, weswegen er in der Moorlandschaft Rothenthurm selbst dann nicht bewilligungsfähig wäre, wenn mit einem ornithologischen Fachgutachten die Schutzverträglichkeit in dem Sinne nachgewiesen werden könnte, dass er keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Avifauna habe.

Diese Argumentation ist nun vom Lausanner Bundesgericht, das von der Modellfluggruppe Einsiedeln angerufen worden ist, bestätigt worden. Der geplante Modellflugplatz habe gegenüber der Nutzung der Liegenschaft als Hundeausbildungsplatz auch neue Auswirkungen auf die Umwelt wie Lärm, Motorengeräusche, Abgase und Mehrverkehr, was zur Beeinträchtigung der Moorlandschaft führe.

Eine Nutzungsänderung in der Moorlandschaft sei aber nur erlaubt, wenn sie dem Schutz dieser Landschaft diene. Diese Schutzdienlichkeit sei aber im Falle eines Modellflugplatzes nicht gegeben, leiste er doch gerade keinen Beitrag zum Schutz der Moorlandschaft, hält das Bundesgericht fest. Die Beschwerde der Modellfluggruppe wurde abgewiesen. Der Gruppe wurden die Gerichtskosten von 4000 Franken auferlegt. Zudem hat sie die Umweltverbände mit 3000 Franken zu entschädigen.

Urteil 1C_375/2019 vom 26. März 2021

Auf dem Gelände des Schäferhunde-Clubs im «Mösli» hätte der neue Modellflugplatz realisiert werden sollen. Foto: Archiv EA

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