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Der Regierungsrat prüft nun Lohnanreize für Lehrer

Der Kanton Schwyz kämpft gegen den Lehrermangel auf der Sek-C- oder Werkstufe.

JÜRG AUF DER MAUR

Der Erziehungsrat fordere für heute auf der Sek-Stufe ausgebildete Lehrpersonen ein ganzes Zusatzstudium, wenn sie künftig Unterricht in der Sek-C-Stufe oder in den Werkschulen geben wollen. Das Ziel des Erziehungsrates sei die Qualitätssicherung des Unterrichts, halten Franz Camenzind (SP, Einsiedeln) und drei Mitunterzeichnende fest. In Zug etwa erhalten solche Lehrkräfte pauschal einen Jahreszustupf von 3500 Franken.

Weil Schwyz bisher im Vergleich auch zu anderen Kantonen nicht bereit gewesen sei, das Zusatzstudium auch lohnmässig zu entschädigen, werde das Gegenteil erreicht. Qualifizierte Lehrkräfte seien gesucht. «Mittelfristig soll Attraktivität des Berufs gesteigert werden» Camenzind: «Sinnvoll wäre es, Lehrpersonen für C-Klassen und Werkschulen im Kanton zu halten und ihnen die Lehrbewilligung zu erteilen.» Bis jetzt dürfen Lehrpersonen ohne Zusatzausbildung zwar angestellt werden, aber nur für drei Jahre. «Sie müssen entlassen werden, obwohl sie sich engagiert und bewährt haben», bemängelt Camenzind.

Zahlen, welche die Regierung nun in ihrer Antwort präsentiert, deuten tatsächlich auf ein Manko hin. 2019/20 wurden insgesamt zwölf Werk- und sechs C-Klassen geführt.

Davon hatten elf eine Ausbildung, die den Voraussetzungen für eine unbefristete Lehrbewilligung entsprachen, immerhin neun Lehrpersonen konnten aber keine entsprechende Ausbildung vorweisen und konnten deshalb nur befristet angestellt werden.

«Aus Sicht des Regierungsrates wird festgehalten, dass es im Interesse des Kantons Schwyz ist, auch in den Schulen genügend Personal zu haben, welches den Kriterien entsprechend ausgebildet wird», heisst es in der Antwort. «Mittelfristig soll die Attraktivität des Berufsstandes gesteigert werden», schreibt Bildungsdirektor Michael Stähli weiter.

Regierung prüft Schaffung eines Anreizes Nun will die Regierung handeln. Es soll geprüft werden, ob die Schaffung eines finanziellen Anreizes für Lehrpersonen mit einer zweiten Masterausbildung zielführend sei.

Je nachdem sei die Personalund Besoldungsverordnung entsprechend anzupassen. In diesem Rahmen könne eine gesetzliche Grundlage für Zulagen auf Sekundarschulstufe I geprüft respektive geschaffen werden.

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