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Aufnahme ins Schutzinventar basiert auf mehreren Quellen

Im Kanton Schwyz wird ein neues Inventar für schützenswerte Bauten erstellt. Das birgt Konfliktstoff.

ANDREAS SEEHOLZER

Die Grundlagen rund um den Schutz von Bauten, die als erhaltenswert eingestuft und damit nicht einfach verändert werden dürfen, werden im Kanton Schwyz zurzeit angepasst: Basierend auf dem neuen Denkmalschutzgesetz wird das neue kantonale Schutzinventar (KSI) erarbeitet. Mit der Interpellation «Quo Vadis Denkmalpflege » (Wohin entwickelt sich die Denkmalpflege) wollen die beiden SVP-Kantonsräte Max Helbling und Roman Bürgi von der Schwyzer Regierung wissen, wie Entscheide im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung zustande kommen, «die in der Bevölkerung für Unverständnis und Kopfschütteln gesorgt haben».

Erwähnt wird dabei «der Fall Goldau», der es bis in die Tagespresse geschafft hat. Der Entscheid über die Unterschutzstellung eines rund 150-jährigen Bauernhauses am Rigi-Hang in Goldau ist von der Regierung erfolgt und vom Verwaltungsgericht überprüft und bestätigt worden. Wie im Kanton Schwyz unter Schutz gestellt wird In der Antwort der Regierung wird eine Auslegeordnung der Quellen gemacht, auf denen ein Entscheid für den Schutz einer Baute basiert. Zudem wird der Stand der Dinge zum neuen Schutzinventar erklärt. Kurz zusammengefasst wird das ursprüngliche kantonale Inventar der schützenswerten Objekte und Bauten (Kigbo) in ein neues Inventar überführt, das kantonale Schutzinventar (KIS).

Für einen Entscheid werden jeweils verschiedene Quellen konsultiert. Das sind zum Beispiel das Bauernhausinventar (BHI), die Kunstdenkmäler-Inventare oder das Inventar der neueren schweizerischen Architektur. «Das Bauernhausinventar dient bei der Bereinigung als Grundlage, es findet aber keine automatische Überführung statt», schreibt die Regierung.

Bereits 2019 wurden 980 Objekte vom Kigbo ins KSI überführt. Aktuell sind im BHI noch 2009 Objekte aufgeführt, wovon 458 bereits im KSI vermerkt sind. «Es darf davon ausgegangen werden, dass nur ein geringer Bruchteil ins KSI überführt wird», schreibt die Regierung. Der Regierungsrat fällt den Entscheid, welcher rechtlich anfechtbar ist. Bis im Jahr 2025 soll die Inventarbereinigung abgeschlossen sein. Für Rothenthurm wurde ein Vorschlag ausgearbeitet Am weitesten vorangeschritten mit der Bereinigung sind zurzeit die beiden Gemeinden Rothenthurm und Tuggen. In Zusammenarbeit mit externen Fachbüros wurde für diese beiden Gemeinden bis Ende 2020 je ein Bereinigungsvorschlag erarbeitet. Diese Vorschläge wurden den betroffenen Gemeinden im ersten Quartal 2021 zur Vernehmlassung unterbreitet. Gestützt darauf soll dem Regierungsrat noch im zweiten Quartal Bericht erstattet und der weitere Inventarisierungsprozess festgelegt werden.

Die Eigentümer von alten Bauernhäusern können sich bei der kantonalen Denkmalpflege oder bei der Gemeinde melden und Einsicht in den sie betreffenden Inventarbeschrieb nehmen.

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