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SP unterstützt Einspracheverfahren

Im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes bevorzugt die Schwyzer SP für das kommunale und kantonale Nutzungsplanungsverfahren das Einspracheverfahren.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Dank des Einspracheverfahrens werden die Mitwirkungsrechte der Bürger gestärkt», schreibt die Schwyzer SP in einer Medienmitteilung. Die Nutzungsplanung lokalisiere, differenziere und dimensioniere die zulässige Nutzung des Bodens und des damit verbundenen Raumes jeder einzelnen Gemeinde, teilt die SP mit: «Die Nutzungsplanung ist ein wichtiger Prozess im Rahmen der Raumplanung.» Gegen Nutzungsplanungsentscheide müsse der Kanton eine Anfechtungsmöglichkeit vorsehen.

«Verfahren bietet für jeden Bürger einen Rechtsschutz»

«Das vorgeschlagene, neue Einspracheverfahren ähnelt sehr stark dem bisherigen Einspacheverfahren, das in der Bevölkerung und den Gemeinden bereits bekannt ist», heisst es in der Medienmitteilung weiter: Das Einspracheverfahren habe sich etabliert und biete für jeden einzelnen Bürger einen effektiven Rechtsschutz, wenn es um die Nutzungsplanung auf allen staatlichen Ebenen gehe.

Das vom Regierungsrat ebenfalls vorgeschlagene, aber von ihm selbst abgelehnte «Einwendungsverfahren » werde auch seitens der SP entschieden abgelehnt, betont die Partei.

Luka Markic aus Pfäffikon, Geschäftsleitungsmitglied der SP Kanton Schwyz, schreibt: «Das Einwendungsverfahren schränkt den Rechtsschutz der Bürger stark ein.» Gegen den Nutzungsplanungsentwurf des Gemeinderats bestünde keine Rechtsmittelmöglichkeit mehr. «Ein Rechtsschutzabbau kommt für die SP nicht in Frage», ist der Medienmitteilung zu entnehmen.

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