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Sechs Jahre Gefängnis für den Stieftöchter-Vergewaltiger

Der Ausserschwyzer wollte eine mildere Strafe, doch das Kantonsgericht bestätigte das Urteil des Strafgerichts und damit die sechsjährige Freiheitsstrafe für den Ausserschwyzer.

RUGGERO VERCELLONE

Der heute 53-jährige Schweizer aus Ausserschwyz war letztes Jahr vom Strafgericht zu einer sechsjährigen unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er in den Jahren 2013 und 2015 seine beiden damals 12- und 13-jährigen Stieftöchter mehrmals vergewaltigt und sexuell genötigt hatte. Der in der March wohnhafte Mann, der von sich selbst sagt, er sei sexbesessen gewesen, möchte aber nicht ins Gefängnis.

Strafe sei viel zu hoch Vor dem Kantonsgericht sagte er, dass eine Gefängnisstrafe für seine Familie zum finanziellen Desaster führen würde, da er diese nicht mehr unterstützen könne. Seine Ex-Frau und die beiden Stieftöchter wohnen nach wie vor gratis in seinem Haus, das er weiterhin finanziert. Mit seinen Stieftöchtern hat er sich aussergerichtlich geeinigt und beiden je eine Genugtuung von 13’000 Franken bezahlt.

Er selbst lebt allein und zurückgezogen in einem anderen Dorf. Sein Verteidiger führte aus: «Mein Mandant hat kein soziales Leben mehr. Er geht morgens zur Arbeit und kehrt abends wieder in seine kleine Wohnung zurück. Er ist sozusagen schon im Gefängnis. » Die Strafe des Strafgerichts sei viel zu hoch ausgefallen. Es sei zu wenig berücksichtigt worden, dass er sich selbst angezeigt habe, er sich bei seinen Stieftöchtern mit einem Brief entschuldigt habe, er sich bei der Strafuntersuchung kooperativ verhalten habe, er sich freiwillig in eine Therapie begeben habe und er das Vorgefallene zutiefst bereue. Zudem bestritt er die Anzahl der Übergriffe. Der Verteidiger forderte eine Bestrafung von 36 Monaten. Diese sei teilbedingt auszusprechen, wobei der unbedingte Teil des Strafvollzugs im Rahmen von zwölf Monaten zugunsten einer ambulanten Massnahme beim gleichen Therapeuten wie bis anhin aufzuschieben sei.

Die Staatsanwältin forderte in ihrer Anschlussberufung eine Erhöhung der Strafe auf sieben Jahre. Für sie war klar, dass der Beginn der Übergriffe auf die ältere Stieftochter bereits ein Jahr früher begonnen habe und die Zahl dieser Übergriffe um ein Vielfaches höher sei, als dies das Strafgericht erkannt hatte. Wie schon vor dem Strafgericht versuche der Beschuldigte, seine Taten zu bagatellisieren und zu minimieren. Die Mädchen hätten glaubhaft ausgesagt, dass die Übergriffe über mehrere Monate mehrmals wöchentlich erfolgt seien.

Das Kantonsgericht wies aber sowohl die Berufung des Mannes als auch die Anschlussberufung der Staatsanwältin ab und bestätigte das Verdikt des Strafgerichts, wie aus dem Urteil hervorgeht, das erst im Dispositiv und ohne Begründung vorliegt. Drei Viertel der Kosten für das Berufungsverfahren sind dem Mann auferlegt worden.

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