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Schwyzer Polizisten-Fall kommt vor Bundesgericht

Der Strafkläger zieht den Freispruch der vier Polizisten vor dem Schwyzer Kantonsgericht an das Bundesgericht in Lausanne weiter.

RUGGERO VERCELLONE

Was bereits anlässlich der Berufungsverhandlung vor dem Schwyzer Kantonsgericht im Dezember 2020 angetönt worden war, ist nun Tatsache geworden. Der vollumfängliche Freispruch für vier Schwyzer Polizisten, denen Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Entführung vorgeworfen worden war, wird vom damaligen Strafkläger, einem 51-jährigen Ausserschwyzer, definitiv ans Bundesgericht weitergezogen. Der Ausserschwyzer wirft den Polizisten vor, ihn bei einer polizeilichen Zuführung zum Betreibungsamt im Jahr 2012 unmenschlich behandelt zu haben.

Die Ohnmacht wurde vorgetäuscht Die Ordnungshüter hatten den Mann an seinem Wohnort in Altendorf in Handschellen gelegt, gefesselt ins Spital gebracht, worauf er später auf ärztliche Anordnung hin fürsorglich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Die Polizisten nahmen diese Handlungen vor, nachdem sich der Mann vorerst geweigert hatte, freiwillig mitzugehen. Nach zwei angeblichen Fluchtversuchen wurde er in Handschellen gelegt. Dann täuschte er eine Ohnmacht vor, worauf die Ordnungshüter den Mann zuerst ins Spital Lachen und dann in eine psychiatrische Klinik brachten.

Kosten in der Höhe von über 100’000 Franken Wie schon das Strafgericht hatte auch das Schwyzer Kantonsgericht die vier Polizisten vollumfänglich freigesprochen. Das Verfahren, das bisher den Staat über 104’000 Franken und den Privatkläger über 45’000 Franken gekostet hat, wird nun vor dem Bundesgericht in Lausanne aufgerollt werden müssen.

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