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Kantonalkirche will Stimmrecht für Ausländer einführen

Kantonalkirche will Stimmrecht  für Ausländer einführen Kantonalkirche will Stimmrecht  für Ausländer einführen

Am 27. Juni sind die Katholiken im Kanton Schwyz aufgerufen, über das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht abzustimmen.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Die Vorlage ermöglicht es, dass in Zukunft alle niedergelassenen Katholiken, die das 18. Altersjahr erfüllt haben, in den Kirchgemeinden und in der Kantonalkirche mitbestimmen und in staatskirchliche Funktionen gewählt werden können», schreibt Lorenz Bösch, Präsident des kantonalen Kirchenvorstands, in einer Medienmitteilung: «Als niedergelassen gelten Katholiken mit einer Niederlassungsbewilligung C, die sie bei einer Herkunft aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat nach fünf und aus anderen Staaten nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz erhalten.» 8500 Ausländer wären neu stimm- und wahlberechtigt Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die allumfassende – katholische – Kirche nur getaufte Mitglieder kenne und keinen Unterschied zwischen ihrer Herkunft mache, teilt Bösch mit: «Nach der weitgehenden Entflechtung von Kirche und Staat ist die gleichwertige Mitwirkung in den katholischen Kirchgemeinden und der Kantonalkirche ein logischer Schritt.» Heute seien rund 64’000 Katholiken im Kanton Schwyz stimmberechtigt, konstatiert der Kirchenpräsident: «Werden neu auch alle niedergelassenen Katholiken stimm- und wahlberechtigt, erhöht sich die Zahl der Stimm- und Wahlberechtigten um rund 8500 Personen.» Niedergelassene Katholiken würden schliesslich bisher schon jährlich eine Steuererklärung einreichen und seien kirchensteuerpflichtig, gibt Bösch zu bedenken: «Mit dem Stimmund Wahlrecht werden sie auch in der staatskirchlichen Struktur der katholischen Kirche gleichberechtigt. » Der Kantonskirchenrat hat am 23. Oktober 2020 auf Antrag der einstimmigen vorberatenden Kommission der Vorlage klar zugestimmt. «Die Vorlage führt zu keinen nennenswerten finanziellen oder personellen Auswirkungen», hält Bösch fest: «Die reformierte Kantonalkirche Schwyz kennt seit ihrer Gründung das Stimm- und Wahlrecht – unabhängig von der Herkunft ihrer Mitglieder.» Auch viele katholische Landes- oder Kantonalkirchen würden vergleichbare Regeln für das Stimm- und Wahlrecht wie die nun für die Schwyzer Kantonalkirche vorgeschlagene Regelung kennen: «Sie alle machen damit bereichernde Erfahrungen und können damit auch einen Beitrag zur Integration von zugewanderten Gläubigen leisten », schildert Bösch.

«Die katholische Kirche kennt nur getaufte Mitglieder»

Der kantonale Kirchenvorstand empfiehlt den katholischen Stimmbürgern die Annahme der Vorlage. «Die katholische Kirche unterscheidet nicht nach Staatsangehörigkeiten, sondern kennt nur getaufte Mitglieder », betont Bösch: «Deshalb soll das Stimm- und Wahlrecht in der Kantonalkirche und in den Kirchgemeinden nicht länger an das Schweizer Bürgerrecht gebunden bleiben.» Wer Kirchensteuern zahle, solle auch über deren Verwendung bestimmen können. «Engagierte Katholiken sollen unabhängig vom Schweizer Bürgerrecht in Kirchenräte gewählt werden können», führt Bösch aus: Dasselbe gelte auch für Geistliche und in der Seelsorge tätige Personen, die immer öfter nicht mehr über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, aber Wesentliches zum kirchlichen Leben beitragen würden.

Deshalb empfehlen der Kantonskirchenrat und der Kirchenvorstand, der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes der katholischen Kantonalkirche Schwyz zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht zuzustimmen und am 27. Juni ein Ja in die Urne zu legen.

Lorenz Bösch ist Präsident des kantonalen Kirchenvorstands: «Die katholische Kirche unterscheidet nicht nach Staatsangehörigkeiten, sondern kennt nur getaufte Mitglieder.» Foto: zvg

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