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In Nacht- und Nebel-Aktion drei Häuser abgebrochen

Obwohl die Bewilligung fehlte, wurden drei Altliegenschaften an der Adlerstrasse in Siebnen dem Erdboden gleichgemacht.

STEFAN GRÜTER

Etwas in die Jahre gekommen, aber stattlich standen die drei Bürgerhäuser 13, 15 und 21 an der Adlerstrasse in Siebnen. Jetzt sind sie dem Erdboden gleichgemacht. Das ist nichts Neues im Bezirk March, aber diesmal erstaunt das dreiste Vorgehen der Bauherrschaft: Der Abbruch erfolgte nämlich, obwohl noch keine Bewilligung vorlag und Abklärungen bezüglich der Schutzwürdigkeit der drei Häuser gemacht werden. Wie Gemeinde Schübelbach überrannt worden ist Der Abbruch erfolgte in einer eigentlichen Nacht- und Nebel-Aktion, sodass die Bewilligungsbehörde – die Gemeinde Schübelbach – buchstäblich überrannt wurde. Mit den Arbeiten wurde in den frühen Morgenstunden des Freitags zwischen dem Auffahrts- Feiertag und dem nachfolgenden Wochenende begonnen, an einem Tag also, an dem vielerorts – auch bei der Gemeindeverwaltung Schübelbach – ein «Brüggli-Tag» eingeschaltet wurde. Und bei allen drei Häusern erfolgte der Abbruch gleichzeitig.

Die Gemeinde Schübelbach hatte nicht einmal mehr die Chance, mittels eines sofortigen Baustopps die Häuser noch zu retten. «Wir haben erst am Montagmorgen vom Abbruch Kenntnis erhalten. Hätten wir sofort einen Baustopp verhängt, so wären wohl monatelang Ruinen dagestanden und Bauschutt herumgelegen», sagt Baupräsidentin Valeria Geissbühler.

Kein Baustopp, aber Strafanzeige Aber dulden wird die Gemeinde das Vorgehen der Bauherrschaft – die WG Immobilien Invest AG aus Wetzikon – auf keinen Fall: «Wir prüfen nun die Rechtslage und werden mit Sicherheit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen», bestätigt Geissbühler.

Anstelle der drei Häuser sollte eine Überbauung mit 21 Wohnungen entstehen, die gemäss Bauherrschaft alle verkauft sind.

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