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Kanton macht Jagd auf Briefkastenfirmen

Pro Jahr gibt es im Kanton Schwyz bis zu siebzig Abklärungen wegen eines Scheindomizils.

ANOUK ARBENZ

Ein niedriges Steuerniveau, wie es im Kanton Schwyz oft vorkommt, macht eine Gemeinde attraktiv, vor allem für Vermögende. Auf der anderen Seite verleitet es natürliche und juristische Personen dazu, ein Scheindomizil zu errichten. Entsprechend viele sogenannte Briefkastenfirmen und leer stehende Wohnungen finden sich vor allem in Ausserschwyz. Die Höfner Gemeinden haben deshalb vor zehn Jahren eine Internetseite errichtet, auf der natürliche Personen abklären können, ob es sich in ihrem Fall um ein Scheindomizil handelt oder nicht.

Doppelbesteuerung ist in der Schweiz verboten Da gewinnstarke Briefkastenfirmen schnell auffliegen würden, ist davon auszugehen, dass die Steuererträge durch solche Firmen und Personen für die Gemeinden nicht besonders hoch sind. Doppelbesteuerung ist in der Schweiz verboten. Wie es der Name schon sagt, ist damit gemeint, dass Einkünfte und Vermögen respektive Gewinne und Kapital zweimal steuerlich belastet werden – in zwei Kantonen oder in zwei Ländern. Die Schweizer Verfassung verhindert dies. Es muss also ein Hauptdomizil definiert werden. Bei natürlichen Personen befindet sich das Hauptsteuerdomizil am Ort des tatsächlichen Lebensmittelpunktes, bei Gesellschaften dort, wo die Fäden der Geschäftstätigkeit zusammenlaufen.

Das Bundesgericht hat in einer Reihe von jüngeren Entscheiden aber deutlich gemacht,dass, wer das Recht missbraucht, auch keinen Rechtsschutz findet. Wer also wirklich nur gerade einen Briefkasten im Kanton Schwyz hat und mehr nicht, der läuft Gefahr, letztlich an zwei Orten Steuern zahlen zu müssen, weil er rückwirkend vom anspruchsberechtigten Kanton besteuert wird. Markus Beeler, Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, erklärt das Vorgehen: «Der jeweilige Kanton, der die Steuerhoheit letztlich beanspruchen will, nimmt in der Regel die Abklärungen selbst vor.» Rund 100 Briefkastenfirmen in Schwyz Die Kantone würden sich dabei gegenseitig unterstützen und sich regelmässig über den Stand der Abklärungen informieren. «Abklärungen und Informationsaustausch erfolgen direkt auf Ebene des Fachpersonals Veranlagung.» Wenig überraschend: Aufgrund der attraktiveren Steuerbelastung erhält der Kanton Schwyz selber äusserst selten eine Meldung, wonach eine mutmasslich im Kanton Schwyz steuerpflichtige Person in einem anderen Kanton ein Scheindomizil begründet habe.

Umgekehrt sind es zwischen fünfzig bis siebzig Abklärungen pro Jahr wegen Verdachts auf ein Scheindomizil im Kanton Schwyz – je hälftig in Bezug auf natürliche und auf juristische Personen.

Briefkastenfirmen hat es im Kanton Schwyz schätzungsweise um die hundert – diese sind aber nicht per se illegal. Gewisse Konzerne investieren beispielsweise über Briefkastenfirmen in andere Unternehmen, damit es Konkurrenten nicht mitbekommen.

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