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Es sind keine krankmachenden Keime gefunden worden

Es sind keine krankmachenden Keime   gefunden worden Es sind keine krankmachenden Keime   gefunden worden

50 Leute arbeiten im Laboratorium der Urkantone in Brunnen für die Sicherheit der Lebensmittel und des Trinkwassers, für den Schutz vor gefährlichen Chemikalien und vor Tierseuchen und für den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Der Beschluss des Bundesrates vom März 2020, Gastronomiebetriebe bis zum 11. Mai 2020 zu schliessen, hat dafür gesorgt, dass weniger Lebensmittelkontrollen durchgeführt und weniger Lebensmittelproben erhoben wurden», schreibt das Laboratorium der Urkantone in einer Medienmitteilung: Die Lebensmittelkontrolle habe in dieser Zeit viele Gastronomiebetriebe bezüglich der Machbarkeit von Take-away unterstützt sowie Industrie- und Gewerbebetriebe und den Detailhandel intensiver kontrolliert. Salmonellen waren in keiner Probe nachweisbar Aufgrund der Schliessung von Läden wurden auch weniger Chemikalienkontrollen durchgeführt. Dafür wurden mehr Produkte auf deren Konformität untersucht. Von der Schliessung waren auch Bäder betroffen.

Im Berichtsjahr 2020 seien 2116 Lebensmittelinspektionen durchgeführt worden, teilt das Laboratorium mit: «Bei einem Sechstel der Betriebe war die Dokumentation der Selbstkontrolle ungenügend.» Knapp jedes fünfte Lebensmittel musste beanstandet werden, da Prozesse und Tätigkeiten nicht konform waren.

Von den amtlich erhobenen Proben mussten zwanzig Prozent beanstandet werden. «Krankmachende Keime wie Salmonellen, Listerien oder enterohämorrhagische Escherichia coli waren jedoch in keiner Probe nachweisbar », heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein vergleichbares Bild, was die Situation in den kontrollierten Betrieben betrifft. » Das Laboratorium der Urkantone untersucht seit dem Jahr 2019 regelmässig das Trinkwasser hinsichtlich Pflanzenschutzmittelrückständen. Seit 2019 wurden insgesamt 215 Trinkwasserproben auf sechzig verschiedene Substanzen von Pflanzenschutzmitteln, inklusive Chloothalonil und seine Metaboliten, untersucht.

«Alle Proben entsprachen den gesetzlichen Vorgaben», schreibt das Laboratorium: «Dem Trinkwasser in den Urkantonen kann eine gute Qualität attestiert werden.» Die Überwachung des Trinkwassers hinsichtlich Pflanzenschutzmitteln bleibe dennoch sehr wichtig.

Die Rohmilch ist nicht mit Pestiziden belastet Im letzten Jahr wurden 42 Rohmilchproben bezüglich Pestizide untersucht. Die Proben wurden auf dem Bauernhof, aus Milchsammeltanks, aus Milchautomaten oder an Milchsammelstellen entnommen. «Nur in einer Probe wurden Pestizidrückstände nachgewiesen, jedoch unterhalb des Rückstandshöchstwertes », berichtet das Laboratorium: «Alle Milchproben entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.» Die Ergebnisse dieser Kampagne könnten die Konsumenten hinsichtlich Pestizidrückständen in Milch beruhigen.

«Unsere Kontrollen in 25 Betrieben ergaben, dass die Gefahr von Listeria monocytogenes erkannt und entsprechende Massnahmen zu deren Beherrschung vorhanden sind», ist der Medienmitteilung zu entnehmen: «Die Zonentrennungen waren soweit umgesetzt.» Dennoch mussten 17 Betriebe beanstandet werden, da die allgemeine Hygiene und die Planung von Probenuntersuchungen ungenügend waren. Oft sei auch das Umgebungsmonitoring nicht ausreichend gewesen.

Im Frühling 2020 erfolgte im Rahmen von Zuchtprogrammen der Import von zwei weiblichen Fischottern aus einer zoologischen Einrichtung in der Ukraine. «Fischotter gehören zu den vom Aussterben bedrohten Wildtierarten », konstatiert das Laboratorium: «In der Schweiz waren sie lange Zeit ausgestorben und konnten erst kürzlich wieder vereinzelt in den Kantonen Bern und Graubünden über Wildtierkameras nachgewiesen werden.»

Ankunft der Fischotterdamen aus der Ukraine

Die Renaturierung der grossen Flussläufe bot ihnen die Möglichkeit, wieder vorzudringen. Die Einfuhr dieser bedrohten Tierart benötige eine vorgängige Bewilligung des Bundes. Unter europäischer Koordination konnten zunächst Fischotterimporte aus zoologischen Gärten in Österreich und später auch in Dänemark angegangen werden, jedoch ohne Erfolg. Erst nach einem dreijährigen Bemühen zeichnete sich die Möglichkeit ab, Fischotter aus der Ukraine zu erhalten. Allerdings verzögerten Wahlen in der Ukraine und die damit im Zusammenhang stehenden Personalwechsel bei den verantwortlichen Verwaltungen die Exportbewilligungen.

Zudem ist die Ukraine ein Tollwutrisikoland: Entsprechend mussten strenge Absonderungsmassnahmen in der Schweiz angeordnet werden. Die beiden Fleischfresser verbrachten insgesamt 120 Tage in einer Quarantäneeinrichtung des Tierparks Goldau.

Nach Abschluss der Quarantäne verblieb eines der Weibchen im Tierpark Goldau. Das zweite Weibchen wurde in eine Fischotteranlage in Männedorf übersiedelt, wo es bereits im Herbst 2020 zwei Jungtiere warf.

Mittelfristiges Ziel könnte auch eine Wiederansiedlung durch Auswilderung sein, falls sich genügend Nachkommen einstellen würden. «Noch scheint der männliche Fischotter in Goldau an seiner Dame und potenziellem Nachwuchs nicht interessiert zu sein», teilt das Laboratorium mit.

Schlachttiere können auf der Weide getötet werden Seit dem 1. Juli 2020 ist das Töten von Schlachttieren auf dem Herkunftsbestand gesetzlich verankert. Damit wird das Betäuben und Entbluten von Rindern, Schweinen und Kleinwiederkäuern zur Fleischproduktion ausserhalb von bewilligten Schlachtanlagen erlaubt und amtlich überwacht. Die weiteren Schlachtprozesse finden dann in einem Schlachtbetrieb statt. «Die Hof- und Weidetötung unterliegt dem Lebensmittelrecht, und das daraus gewonnene Fleisch darf als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden», stellt das Laboratorium fest: «Mit der Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird die Fleischkontrolle vollumfänglich erfüllt.» Im Gegensatz dazu stehe die Hofschlachtung, in der das Fleisch ausschliesslich auf dem Betrieb im engen Familienkreis verzehrt werden darf,da es keiner amtlichen Überwachung unterliege. «Bei der Hoftötung werden die Schlachttiere mittels Bolzenschussapparat betäubt und entblutet, wohingegen bei der Weidetötung die Betäubung mittels Kugelschuss erfolgt», schreibt das Laboratorium: «Letztgenannte Betäubungsmethode darf jedoch ausschliesslich bei Rindern angewandt werden.» Der Produzent hat bei der Hoftötung die Verantwortung Unabhängig von der Betäubungsmethode würden die Tiere anschliessend mit dem Entbluten dem Tode zugeführt. Die Hof- und Weidetötung sei bewilligungspflichtig und unterliege strengen Vorschriften. «Die Bewilligung wird erteilt, wenn sichergestellt werden kann, dass die gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittel-, des Tierschutz- und des Tierseuchenrechts eingehalten werden können», stellt das Laboratorium klar: «Bei der regelmässigen amtlichen Überprüfung wird überprüft, ob die Vorschriften eingehalten werden.» Für das Jahr 2020 seien in den Urkantonen noch keine Bewilligungen beantragt oder ausgestellt worden, heisst es in der Medienmitteilung weiter: Bei der Hof- und Weidetötung liege die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittel-, des Tierschutzund des Tierseuchenrechtes beim Produzenten. Erst bei der Anlieferung des toten Tieres in der Schlachtanlage gehe diese Verantwortung in diejenige des Schlachtbetriebes über.

Noch ziert sich Herr Fischotter aus dem Tierpark Goldau, seine ukrainische Fischotterdame zu umwerben. Foto: zvg

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