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Bettelverbot wurde abgeschwächt

Der Kanton Schwyz will das Ordnungsbussenrecht an den Bund anpassen. Der Ball liegt nun beim Kantonsrat.

ANDREAS SEEHOLZER

Seit rund einem Jahr ist das neue Ordnungsbussenrecht des Bundes in Kraft. Dieses gilt es nun auf den Kanton Schwyz abzustimmen. Darum hat der Regierungsrat Bericht und Vorlage dazu an den Kantonsrat überwiesen. «Die Anpassungen sind marginal», sagt dazu der Schwyzer Sicherheitsdirektor Herbert Huwiler.

Nach wie vor sollen im Kanton Schwyz nur die Polizei und kantonale Mitarbeiter wie Wildhüter, Förster, Naturschutzaufseher, Jagd- und Fischereiverwalter Bussen ausstellen können. «Die Auslagerung von Bussenkompetenzen an private Sicherheitsdienste oder Privatpersonen kommt für den Kanton Schwyz nicht infrage», sagt Huwiler.

Schwyzer Bettelverbot wird gelockert

Auch sei es im Kanton Schwyz weiterhin so, dass das Parlament die Bussenhöhe bestimme und nicht die Regierung. Geblieben ist auch, dass die Polizei nur Bussen ausstellen kann, wenn der jeweilige Polizist im Dienst ist. «Wir wollten das Gesetz in dieser Hinsicht nicht ändern », so Huwiler.

Das generelle Schwyzer Bettelverbot wurde abgeschwächt. Heute kann nur noch gebüsst werden, wer bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Geschäftsbetrieben und im Wartebereich des öffentlichen Verkehrs bettelt, «also überall dort, wo das Portemonnaie herausgenommen wird», so Huwiler.

Dabei dürfe nicht vergessen werden: «Wenn einer gewerbsmässig bettelt, bleibt es nicht bei der Busse, dann gibt es ein Strafverfahren mit deutlich höheren Kosten. » 150 Franken kostet Zelten in Naturschutzgebieten Zelten in den kantonalen Naturschutzgebieten wird ebenfalls neu an den Bussenkatalog des Bundes angepasst. Hierzu wurden im Gesetz alle kantonalen Naturschutzgebiete aufgeführt. Wer in einem kantonalen Schutzgebiet zeltet, muss 150 Franken Busse bezahlen.

Beim Littering ist es so, dass dies bis anhin generell mit achtzig Franken gebüsst wurde. Neu ist das Wegwerfen von Abfall aufgeteilt: Wegwerfen von Kleinabfällen innerhalb bewohnter Gebiete kostet achtzig Franken, in der Natur und im Landwirtschaftsgebiet aber 150 Franken. Ein Grund für die Unterscheidung ist laut Huwiler, dass es für die Landwirtschaft heute ein Problem sei, wenn Aludosen achtlos weggeworfen und dann vom Vieh gefressen würden.

Die Fischer mit den vielen Bussen In den Wildruhezonen kostet das mutwillige Stören von Wildtieren, zum Beispiel wenn ein Schneeschuhläufer in einer Wildruhezone erwischt wird, 150 Franken. Ebenso viel kostet das Mitführen oder Jagenlassen eines nicht zugelassenen Hundes auf der Jagd.

Interessant am Bussenkatalog ist, dass der Katalog für die Fischerei einen wesentlichen Bestandteil ausmacht: So kostet das Nichteinhalten der maximalen Tagesfangzahlen 200 Franken, ist also teurer als ein Verstoss gegen die Hundeleinenpflicht.

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