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Wechsel auf «grüne» Energie nicht möglich

CO2-Gesetz, 13. Juni

Die bestehenden Atomkraftwerke sollten mit Bedacht abgestellt werden, denn den alternativen Energieproduktionen stehen bei uns in der Schweiz zu grosse Hürden im Weg. Alternative Energieprojekte werden ständig von unserer eigenen Gesetzgebung in allen Amtsstuben mit viel zu hohen Standards torpediert. Auch das Verbandsbeschwerderecht sorgt für endlose Verfahren und macht die Schweiz als Innovationsstandort unattraktiv. In einer «Weltklimakrise» hätten wir auf Bundes- und Kantonsebene aufgrund der Dringlichkeit vereinfachte Verfahren erwartet. Leider geht man beim Bund in die andere Richtung und muss seit neuestem Energieprojekte schon in der Planungsphase subventionieren, damit die Projekte eine Chance haben, es in die Bewilligungsphase zu schaffen.

Selbst die Experten vom Bund erwarten, dass mit den heutigen Bewilligungsverfahren ein Wechsel auf «grüne» Energie nicht möglich ist und wir ab dem Jahr 2040 zwischen 20 und 28 TWh aus dem Ausland beziehen müssen. Diese Abhängigkeit vom Ausland wird uns mangels Alternativen teuer zu stehen kommen. Neue Stromleitungen sind bei einer zunehmend dezentralen Stromproduktion notwendig. In Rothenthurm sehen wir aktuell, wie problematisch nur schon die Verlegung einer bestehenden Stromleitungslinie über Betroffene hinweg gehandhabt wird.

Die Emissionen pro Kopf haben bei uns in den letzten Jahren massiv abgenommen. Anstatt nur Gelder umzuverteilen sollte der Gesetzgeber endlich die Verfahrensabläufe bereinigen und das Verbandsbeschwerderecht massiv einschränken. Mit dem neuen CO2-Gesetz werden bewährte Systeme, alle Haushalte, KMU, Gebäudebesitzer und Fahrzeughalter unnötig unter Druck gesetzt und geschröpft. Deshalb ein klares Nein zur CO2-Energievorlage.

Hubert Schuler (Rothenthurm), SVP-Kantonsrat

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