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Regierung weist Vorwurf der Vetternwirtschaft weit von sich

Fehlgriffe bei Vergaben durch das Tiefbauamt werden als «unüblich, unschön und bedauerlich» bezeichnet.

STEFAN GRÜTER

Nach der Neuausschreibung von Winterdienstleistungen ist in mehreren Fällen das Verwaltungsgericht angerufen worden. Bei 5 von 19 ausgeschriebenen Losen wurde Beschwerde geführt, und in vier Verfahren wirkte das Verwaltungsgericht korrigierend ein. Gewerbeverbandspräsident und Kantonsrat Heinz Theiler (FDP, Goldau) nahm Einsicht in die Verwaltungsgerichtsentscheide und spricht davon, dass die Entscheide «kein gutes Licht auf die Vergabeverfahren in dieser Angelegenheit werfen». In einem Fall sei das Muss-Kriterium der dreijährigen Berufserfahrung nicht erfüllt gewesen, in einem anderen Fall war die Liste der Winterdienstgeräte unvollständig und in einem weiteren Fall wurden rund sieben Wochen nach Offertöffnung noch unerlaubt Eingaben gemacht, schreibt Theiler in seiner Interpellation.

«Nach bestem Wissen und Gewissen»

Die Anzahl der Beschwerden und die Rügen des Verwaltungsgerichts bezeichnet die Regierung in der jetzt vorliegenden Interpellationsantwort als «unüblich, unschön und bedauerlich». «Gleich wie bei anderen Rechtsmittelverfahren auch werden in der Verwaltung aus der entsprechenden gerichtlichen Rechtsprechung die notwendigen Schlüsse für künftige Verfahren zu ziehen sein.» Es müsse bei Submissionen namentlich darum gehen, «mit aller formalistischer Strenge auf die Angaben in den eingereichten Offerten abzustützen. Dass auch hieraus wieder Verlierer beziehungsweise Rechtsverfahren resultieren können, erweist sich jedoch als absehbar», schreibt die Schwyzer Regierung.

Die Beschaffungsstelle beim Tiefbauamt ist auch schon in Zusammenhang mit der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen in die Kritik geraten, woran Heinz Theiler erinnert. Dazu die Regierung: «Die inzwischen bereits wiederholt pauschal vorgebrachten Kritikpunkte konnte der Regierungsrat schon ebenso häufig in Abrede stellen.» «Gewisse Andeutungen sollten vermieden werden» Generell schreibt die Regierung: «Die Auswertung der Angebote erfolgte durch die Vergabestelle nach sachlichen und objektiven Kriterien sowie nach bestem Wissen und Gewissen.» Es herrsche auch Transparenz, und selbstverständlich würde der Staatswirtschaftskommission, welche die Oberaufsicht führt, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen gewährt. Bei Submissionsverfahren stehe zudem jeweils der Rechtsweg offen. «Gewisse Andeutungen », – Heinz Theiler fragte nach «nepotistischem Hintergrund », also Vetternwirtschaft – sind laut Regierung «unzutreffend und sollten im Interesse der Sache sowie des Vertrauens in die Institutionen vermieden werden».

«Die Auswertungen der Angebote erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.»

Schwyzer Regierungsrat

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