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Jetzt sollen die Schwächen weg

Der innerkantonale Finanzausgleich soll revidiert werden, aber nur Schritt für Schritt.

JÜRG AUF DER MAUR

Der Finanzausgleich im Kanton Schwyz bleibt auf der Traktandenliste. Schon mehrmals hat Finanzdirektor Kaspar Michel die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Schwachstellen im bestehenden System zu beheben. Ausgangslage ist nicht zuletzt der umfassende Bericht «Finanzen 2020», der im letzten Jahr vorgelegt wurde und mögliche Ansatzpunkte erwähnte, in welche Richtung eine Reform gehen könnte. Klar war und ist für den Finanzdirektor aber auch, dass vorsichtig vorgegangen werden muss und nicht einfach einzelne Anliegen herausgepickt werden sollen, die auf das Gesamtsystem nicht abgestimmt seien. Rekordgrosse Unterschiede zwischen den Gemeinden Dazu gehört etwa die am Mittwoch im Kantonsrat diskutierte Frage, ob die Kosten für die Ergänzungsleistungen von den Gemeinden auf den Kanton übertragen werden sollen. Da spricht sich die Regierung dagegen aus, während sich etwa CVP und SP für die Verlagerung aussprechen. Stein des Anstosses für viele Parlamentarier bleibt beim Finanzausgleich, dass der Kanton Schwyz schweizweit rekordgrosse Unterschiede bei der steuerlichen Belastung zwischen den Gemeinden aufweist.

Die Staatswirtschaftskommission stützt deshalb erste Ideen der Regierung zur Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs und spricht sich sogar dafür aus, den indirekten Finanzausgleich ganz abzuschaffen. Sie hat das in ihrer Motion ausdrücklich in Betracht gezogen.

Jetzt wird klar, was die Regierung will. Sie unterstützt die Motion, wie der am Dienstag veröffentlichten Antwort zu entnehmen ist. Der politische Reformwille sei «grundsätzlich gegeben », gibt die Regierung den Motionären recht.

Regierung spricht sich für die Reform aus Der Regierungsrat spricht sich für die Reform aus, drückt aber nach dem Gaspedal gleich wieder auf die Bremse: «Eine vorschnelle Abschaffung der Mechanismen des indirekten Finanzausgleichs steht für den Regierungsrat ausser Frage», wird betont. Eine radikale Aufhebung des indirekten Finanzausgleichs gefährde das bestehende Gleichgewicht unnötig, wird argumentiert.

Anpassungen, so die Regierung, sollen «fundiert und mit Weitsicht» erfolgen. Der Regierungsrat will zwar eine Vorlage für das Parlament zum Entscheid ausarbeiten, dabei aber auf Varianten verzichten. Gesetzgebungsvarianten seien «unüblich und ineffizient», begründet er das weitere Vorgehen.

Kein Thema ist dagegen eine Überarbeitung beim nationalen Finanzausgleich. Gemäss einer Umfrage sprachen sich im letzten Jahr noch mehr Befragte für eine direkte Beteiligung reicher Gemeinden an den Ausgaben des Kantons für den nationalen Finanzausgleich aus. Interessanterweise ist die Unterstützung dafür in Ausserschwyz sogar noch höher als in Innerschwyz.

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