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Huwiler mit Urteil zufrieden

Huwiler mit Urteil zufrieden Huwiler mit Urteil zufrieden

Ehemaliger Logistikchef der Kantonspolizei vor dem Bundesstrafgericht

Der Schwyzer Sicherheitsdirektor Herbert Huwiler sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen.

ANDREAS SEEHOLZER

Am letzten Donnerstag hat das Bundesstrafgericht sein Urteil im Fall des ehemaligen Logistikchefs der Polizei veröffentlicht (EA 31/21). Die Bundesanwaltschaft blieb mit ihren Anträgen etwas auf der Strecke. Der Kanton Schwyz trat als Privatkläger auf. Wie sind Sie als Privatkläger mit dem Entscheid zufrieden? Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bin ich als Sicherheitsdirektor zufrieden. Das Bundesstrafgericht kam zum selben Ergebnis wie die umfassenden Untersuchungen der Kantonspolizei, der Finanzkontrolle und der Staatswirtschaftskommission. Das strafrechtlich relevante Fehlverhalten ging ausschliesslich vom Beschuldigten aus. Der Verurteilte soll dem Kanton Schwyz vom verursachten Schaden von 180’000 Franken 40’000 Franken als «Reuegeld» zurückbezahlt haben. Stimmt das?

Ja, das ist richtig.

Wie gewichten Sie diese Rückzahlung als Regierungsrat? Die Rückzahlung sehe ich als Versuch einer Teilwiedergutmachung.

In der Öffentlichkeit ist die Wahrnehmung die folgende: Die Polizei wird von einem Mitarbeiter, der selbst kein Polizist ist, bestohlen. Dabei handelt es sich nicht um Schoggi, sondern um Munition. Wie kann die Kantonspolizei uns Bürgerinnen und Bürger schützen, wenn sie ihre eigene Munition nicht schützen kann? Wie die Wahrnehmung ist, bleibt letztlich spekulativ. Wir halten uns an die Fakten: Die Kantonspolizei Schwyz hat einen ausgezeichneten Leistungsausweis, und die Sicherheitslage im Kanton Schwyz ist sehr gut. Dieser bedauerliche Einzelfall ändert an dieser Situation nichts.

Also wird die Schwyzer Polizei in Zukunft nicht mehr bestohlen?

Wie bereits mehrfach betont, hat die Kantonspolizei Schwyz bereits im Jahr 2018 umgehend reagiert und ein Sechs-Augen-Prinzip beim Bestellwesen eingeführt. Die Polizei geht damit sogar weiter als die kantonalen Vorgaben. Aber natürlich kann auch das beste Kontrollsystem mit der entsprechenden kriminellen Energie umgangen werden. Wir werden unseren Mitarbeitenden weiterhin ein gewisses Vertrauen schenken müssen und wollen. Ansonsten ist ein gemeinsames Arbeiten nicht möglich. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein solcher Fall wiederholt und nicht festgestellt wird, ist äusserst klein.

Der Schwyzer Polizei und damit dem Kanton ist durch den Fall ein Imageschaden entstanden. Wie wollen Sie diesen Schaden gutmachen? Der Fall hat insbesondere für die Kantonspolizei eine grosse Belastung dargestellt. Allerdings wurde hier durch eine Einzelperson mit krimineller Energie vorgegangen. Mit der offensiven Aufarbeitung, der offenen Kommunikation und der Veröffentlichung des umfassenden Fiko-Berichtes haben wir bereits im Jahr 2018 über die bekannten Tatsachen vollständige Transparenz hergestellt.

Dies hat eine vertrauensbildende Wirkung nicht verfehlt. Die Kantonspolizei geniesst in der Bevölkerung nach wie vor hohes Vertrauen und Rückhalt. Ihre Mitarbeitenden stehen tagtäglich und erfolgreich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Kanton Schwyz im Einsatz.

Der Bundesrichter sprach davon, dass die Schwyzer Polizei in diesem Fall «nachjustieren» müsse. Dies ist geschehen. Gibt es noch Massnahmen, die ergriffen werden? Nein, die Schraube wurde bereits 2018, und zwar für sämtliche Bestellungen, massiv angezogen. Weitere Verschärfungen drängen sich nicht auf.

«Der Fall hat insbesondere für die Kantonspolizei eine grosse Belastung dargestellt»: der Schwyzer Sicherheitsdirektor Herbert Huwiler. Foto: Archiv EA

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