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AGB

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ZWISCHENLUEGETEN 3

MARTHA EMMENEGGER

Sicher haben Sie das Kürzel «AGB» auch schon gelesen. Und wissen Sie auch, was damit gemeint ist? So kurz und bündig die Abkürzung daherkommt, so umfassend, unverständlich und weitreichend kann deren Inhalt sein. AGB steht für «Allgemeine Geschäftsbedingungen » und sind meistens bei einer Bestellung ganz am Ende möglichst kleingedruckt hinterlegt und mit einem (scheinbar) unbedeutenden «Häkchen» als Einverständnis zu hinterlegen.

Haben Sie jemals eine solche AGB vollständig durchgelesen, bevor Sie eine Bestellung abschickten? Nein? So ganz unter uns – ich bis anhin auch nicht.Aber man stelle sich vor, da drin stünde, dass ich als Käuferin aufgrund des «Häkchens» zu lebenslanger Verpflichtung oder ungewöhnlich Unangenehmem, was auch immer, künftig und auf alle Zeit gezwungen bin. Könnte ja sein. Und aufgrund des gemachten Häkchens könnte ich dann nicht sagen, das hätte ich nicht gewusst. Denn Häkchen bedeutet Einverständnis mit allen AGB.

Ich vertraue einfach immer ganz fest auf das Gute im Menschen und überhaupt in der Welt und besonders in solchen AGB. Mein Bekannter, Versicherungsfachmann, attestierte mir deshalb kürzlich Naivität und Unwissenheit. Aufgrund dieser Aussage habe ich mir also letzthin die Mühe gemacht, eine solche AGB zu studieren. Beim Kauf einer Online- Bestellung. Naja, ich habe diese 31’444(!) Zeichen gelesen. Und lesen zu können heisst ja nicht automatisch auch, verstanden zu haben. Was ich jedoch nebst Bahnhof verstand, sprach das Meiste zugunsten des Anbieters. Keine Haftung und so weiter. Seit da habe ich meine eigene Übersetzung: Achtung Gefahr Besteht!

* Martha Emmenegger, 45, sieht für ihre Zukunft zwei Optionen. Vertragsrecht zu studieren oder nie mehr online zu bestellen. Sie hofft nun auf eine Dritte …

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