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Zweifel an Radarkasten in Euthal wurde teuer

Wie ein Automobilist ein Bussgeld von 200 Franken um das Zwanzigfache verteuerte.

RUGGERO VERCELLONE

Dreimal innerhalb von 14 Tagen passierte ein Automobilist im Jahr 2019 in Euthal den gleichen Radarkasten auf einer Innerortsstrecke mit übersetzter Geschwindigkeit – einmal mit 64, dann mit 61 und schliesslich mit 56 Stundenkilometern. Die Bussen von einmal 120 und zweimal 40 Franken, die er deswegen von der Polizei zugestellt erhielt, bezahlte er nicht. Deshalb erstattete die Polizei Strafanzeige, was in einem Strafbefehl mit einer Busse von 280 Franken endete.

Weil der Autofahrer dagegen Einsprache erhob, landete die Sache vor dem Bezirksgericht Einsiedeln. Dieses verurteilte den Mann wegen der mehrfachen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts und bestrafte ihn mit einer Busse von 400 Franken. Zudem wurden ihm die Verfahrenskosten von 2010 Franken auferlegt.

Auch das akzeptierte der Autofahrer nicht. Er zog vors Kantonsgericht und verlangte nebst dem Freispruch eine Entschädigung von 8000 Franken. Er bezweifelte hauptsächlich den ordnungsgemässen Zustand des stationären Radarkastens, zog die fehlerhafte Angabe des Tachometers seines Fahrzeugs ins Feld und rügte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes.

Aus 200 Franken sind fast 4000 Franken geworden Doch das alles nützte ihm nichts. Wie schon das Bezirksgericht stellte auch das Kantonsgericht fest, dass der Radarkasten beim Zeitpunkt der Messungen zugelassen, geeicht und funktionsfähig war. Der Anklagegrundsatz sei nicht verletzt worden, da der Beschuldigte aus dem Strafbefehl genau entnehmen konnte, was ihm vorgeworfen werde. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Tachometer seines Fahrzeuges defekt sei. Der Beschuldigte habe selber vor Gericht ausgesagt, sein Fahrzeug befinde sich regelmässig im Service und der Kilometerzähler werde jeweils geprüft. Es bestünden keine Zweifel, dass der Beschuldigte zu den fraglichen Zeitpunkten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe.

Schliesslich habe das Bezirksgericht völlig angemessen die Busse von 280 auf 400 Franken erhöht, weil die Busse an die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sowie an den Umstand, dass er die Verkehrsregelverletzung mehrfach innerhalb von 14 Tagen begangen habe, angepasst wurde.

Das Kantonsgericht wies die Berufung ab, bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts und legte dem Beschuldigten für das Berufungsverfahren weitere 1500 Franken auf. Hätte der Automobilist die Bussen der Polizei bezahlt, wäre er mit 200 Franken weggekommen. Nun hat er fast 4000 Franken zu bezahlen.

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