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Kanton lässt Heime im Regen stehen

Die coronabedingte Übersterblichkeit hat in den meisten Alters- und Pflegeheimen zu einer tieferen Bettenauslastung geführt. Gibt es einen Schadenausgleich für die Alters- und Pflegeheime aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie? Nein, sagt die Regierung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Der CVP-Kantonsrat Bruno Beeler aus Arth hat eine Kleine Anfrage eingereicht, in der er die aufgrund der coronabedingten Übersterblichkeit entstandene tiefere Bettenauslastung thematisiert: «Im Rahmen der Corona- Pandemie wurden die Bewohner der Alters- und Pflegeheime zu vulnerablen Personen erklärt und deren Pflege und Betreuung mit einschneidenden und aufwendigen Sicherheits- und Hygienemassnahmen belegt.»

Entschädigung für die Belegungsausfälle?

Mit grossem Einsatz des Pflegepersonals seien die restriktiven Vorgaben der Behörden umgesetzt worden – und das mit viel Geduld und zum Teil mit heftiger Kritik der Bewohner und der Angehörigen.

«Im Bereich Wirtschaft, Kultur und Sport werden die coronabedingten Schäden vom Staat teilweise finanziell ausgeglichen», moniert Beeler: «Für die coronabedingten Schäden und Ausfälle der Spitäler ist auch eine Entschädigung vorgesehen.» Bisher gebe es aber keinerlei Hinweise, dass die Alters- und Pflegeheime für deren grossen Aufwand zur Erfüllung der behördlich angeordneten Corona- Massnahmen und für die Belegungsausfälle von der öffentlichen Hand auch nur teilweise abgegolten würden. «Gemeinden sind für Heime zuständig und müssen zahlen» Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen sehe keine Entschädigung für getroffene Massnahmen gegenüber der Bevölkerung oder bestimmten Personengruppen vor, antwortet Regierungsrätin Petra Steimen: «Nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen sind die Gemeinden für den Betrieb der Alters- und Pflegeheime verantwortlich. » Die Gemeinden seien auch für die Finanzierung des Angebots zuständig. «Der Kanton kann im Bereich der Alters- und Pflegeheime nur insoweit Kosten übernehmen, als es sich um Baubeiträge handelt», schreibt die Vorsteherin des Departements des Innern des Kantons Schwyz. Zahlen liegen im Herbst vor

«Die Kostenrechnungen für das Jahr 2020 der Alters- und Pflegeheime werden zurzeit erstellt und für die Berechnung der Pflegetaxen dem Kanton zugestellt», heisst es in der Antwort der Regierung weiter: «Ein allfälliger Mehraufwand kann erst nach Abschluss der Auswertungen der Kostenrechnungen beziffert werden.» Die Belegung der einelnen Alters- und Pflegeheime werde mittels der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) erhoben. «Die Zahlen für das Betriebsjahr 2020 werden voraussichtlich im Herbst 2021 durch die SOMED ausgewertet und erhältlich sein», teilt Petra Steimen mit.

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