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Irgendwo in der Mitte gelandet

Irgendwo in der Mitte gelandet Irgendwo in der Mitte gelandet

Das Bundesstrafgericht Bellinzona hat den ehemaligen Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz verurteilt

28 Monate, davon acht unbedingt, gibt es für den ehemaligen Chefeinkäufer der Kantonspolizei. Das ist weniger als die Anklage forderte, aber mehr als die Verteidigung hoffte.

VICTOR KÄLIN

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat gestern Donnerstag, 22. April, den ehemaligen Leiter Logistik der Kantonspolizei Schwyz mit einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten bestraft. Wie dem Urteil der Strafkammer zu entnehmen ist, sind von den 28 Monaten acht zu vollziehen, wobei die 72 Tage Untersuchungshaft angerechnet werden. Der Vollzug der restlichen 20 Monate wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Der 58-jährige Einsiedler muss zusätzlich eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen. Auch dieser Vollzug wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

Zur Zahlung von 121’000 Franken verpflichtet

Das Gericht hat dem Einsiedler des weitern 38’700 Franken an Verfahrenskosten aufgebrummt. Das entspricht einem Viertel der Auslagen für die Überwachungsmassnahmen sowie drei Viertel der übrigen Verfahrenskosten, welche sich auf 76’000 Franken belaufen.

Da der Rechtsanwalt des Angeklagten für die amtliche Verteidigung durch die Eidgenossenschaft mit 72’800 Franken entschädigt wurde, muss der Verurteilte einen Ersatz von 54’600 Franken leisten, «sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben». Und letztlich muss er seinem früheren Arbeitgeber, der Kantonspolizei Schwyz, eine Entschädigung von 28’000 Franken ausrichten.

Nicht in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung, der Urkundenfälschung, der mehrfachen ungetreuen Amtsführung sowie der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf, mittels Urkundenfälschung eine Waffe beschafft sowie in Zusammenhang mit dem Kauf eines Maschinengewehrs 51 seine Stellung bei der Kantonspolizei Schwyz missbraucht zu haben («ungetreue Amtsführung»).

Eingestellt wurde das Verfahren in den Anklagepunkten der «unerlaubten, gewerbsmässigen Waffen- und Munitionsverkäufe » an mindestens zwei namentlich erwähnte Personen, wobei die eine in Deutschland zwischenzeitlich verurteilt worden ist. Ebenfalls nicht eingetreten ist das Gericht auf den Vorwurf der Bundesstaatsanwaltschaft der Gewerbemässigkeit der Handlungen (im Darknet).

Erleichterung bei der Kantonspolizei In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Schwyzer Polizeikommandant erleichtert. «Die Kantonspolizei nimmt das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis», erklärte Oberstleutnant Damian Meier auf Anfrage unserer Zeitung. Entscheidend aus Sicht der Polizei sei, dass «unsere aufgezeigten Verfehlungen vom Gericht anerkannt und übernommen worden sind». Das beweise eine «saubere interne Aufarbeitung». Die Kantonspolizei Schwyz sei froh über den Entscheid durch eine neutrale Instanz. «Mir persönlich fiel damit auch ein Stein von Herzen, schob doch die Verteidigung des Angeklagten einen Teil der Schuld der Polizei zu.» Sodann hofft Damian Meier, bald einen offiziellen Schlussstrich unter diese belastende Affäre ziehen zu können. Doch auch er weiss: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat gestern Donnerstag sein Urteil veröffentlicht. Foto: Archiv

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