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Initiativbegehren ist noch nicht geprüft

Vi. Auf Anfrage bestätigt Landschreiber Patrick Schönbächler, dass die Initiativbegehren («formuliert sind deren zwei») noch nicht geprüft worden sind; per 19. April wurde lediglich der Eingang bestätigt. Der Landschreiber geht davon aus, dass mit Initiant Urs Birchler «zunächst noch das Gespräch gesucht wird». Für eine Prüfung hat der Bezirksrat gemäss Gemeindeorganisationsgesetz offiziell drei Monate Zeit.

Neben der Formvorschriften muss die Prüfung die materielle Gültigkeitsvorschriften beachten. Ein Initiativbegehren muss sich auf einen Gegenstand beziehen, zu deren Behandlung die Stimmberechtigten zuständig sind, es muss den Grundsatz der Einheit der Materie wahren, darf übergeordnetem Recht nicht widersprechen und keinen unmöglichen Inhalt aufweisen sowie keine Wiederholung eines in den letzten zwei Jahren behandelten Gegenstandes beinhalten.

Erklärt der Bezirksrat ein Initiativbegehren als gültig, ist dieses innert Jahresfrist mit seinem Antrag oder seinem Gegenvorschlag der Gemeindeversammlung vorzulegen. Mit Zustimmung des Initianten kann aber auch ein späterer Termin in Betracht kommen – wie zum Beispiel bei der Einzelinitiative von Doris Kälin. Sie reichte im August 2016 das Anliegen ein, dem Stimmvolk einen Verpflichtungskredit für einen Kreisel beim «Grossen Herrgott» vorzulegen. Die Initiative ist bis heute nicht umgesetzt.

Deutet man die Aussagen von Patrick Schönbächler, dürfte die Einzelinitiative Urs Birchler nicht auf die lange Bank geschoben werden. «Die Thematik liegt in der Zielrichtung des Bezirksrates», sagt der Landschreiber. Schon in der Botschaft 2017 zu Landerwerb und Baukredit neues Schulhaus Trachslau hielt der Bezirksrat fest, das alte Schulhaus verkaufen zu wollen. Und im November des letzten Jahres gab er bekannt, dass für die Umzonung des Areals beim Kanton eine Anfrage um eine vorzeitige Teilrevision der Nutzungsplanung deponiert worden ist (EA 94/20). Die Antwort ist noch ausstehend.

Für Patrick Schönbächler könne demnach «eine Unterstützung aufgrund des eingereichten Initiativbegehrens durchaus von Nutzen und hilfreich sein».

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