Veröffentlicht am

Referendumsabstimmung am 27. Juni

ml. Die Schwyzer Staatskanzlei sagt Ja zum Abstimmungstermin: Am 27. Juni werden die Schwyzer Katholiken definitiv über das Stimmrecht für Ausländer abstimmen. Mit dem Termin von Ende Juni sollte verhindert werden, dass am «Mammut-Urnengang » vom 13. Juni nicht noch mehr Geschäfte vorgelegt werden müssen.

«Es sind vor allem technische Gründe ausschlaggebend, dass die Referendumsabstimmung nicht gleichzeitig mit dem Abstimmungssonntag am 13. Juni zusammenfallen soll», erklärt Kirchenpräsident Lorenz Bösch: Ein weiteres Abstimmungscouvert mit separater Stimmenauszählung bei den Kirchgemeinden berge die Gefahr in sich, dass Stimmen im falschen Umschlag im falschen Abstimmungsbüro landen würden und dann als ungültig gezählt werden müssten. Deswegen habe sich ein separater Termin für die Referendumsabstimmung aufgedrängt.

«Die Urnenabstimmung über das Referendum erst im Herbst stattfinden zu lassen, hätte den Volksentscheid unangemessen verzögert», betont der Präsident.

Stimmberechtigt sind mindestens 18-jährige Schwyzer Katholiken mit Schweizer Bürgerrecht. Der kantonale Kirchenvorstand unterbreitete die Vorlage im Mai 2020 dem Kantonskirchenrat. Nun ist also das katholische Kirchenvolk im Kanton Schwyz erneut gefragt – bereits zwei Mal ist die Vorlage einer Einführung des Ausländerstimmrechts an der Urne gescheitert. Die Schwyzer Reformierten kennen das Stimmrecht für ausländische Staatsangehörige derweil bereits seit der Gründung ihrer Kantonalkirche im Jahr 1997.

Share
LATEST NEWS