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«Ier verfluechte, verreckte Lügcheibe»

see. Die Hunde des Rothenthurmer Landwirts Peter Abegg wurden beim Wildern erwischt. Vor Gericht sagte er 2014 aus, dass er die Busse für die wildernden Hunde anstandslos bezahlt habe. Dass sein Hund, der eine Kette mit einem Eisenrohr umgebunden hatte, aber verletzt gewesen sei, bezeichnete er als «Dichtung». Das Bezirksgericht Schwyz sah dies 2014 aufgrund von Fotografien auch so und sprach ihn von der mehrfachen, vorsätzlichen Tierquälerei frei. Der Fall ging ans Kantonsgericht. Auch dort wurde der Landwirt freigesprochen. Als er später auf die beiden Wildhüter traf, bezeichnete er sie als «Ier verfluechte, verreckte Lügcheibe » und «Fecker» und drohte ihnen, er würde ihnen seinen Ärger noch zu spüren geben. Die beiden Wildhüter erstatteten Anzeige.

Das Bezirksgericht befand Abegg 2018 der Beschimpfung schuldig. Es verurteilte ihn zu 10 Tagessätzen à 130 Franken, bei einem auf zwei Jahre bedingt aufgeschobenen Vollzug. Das Gericht hat damals das Wort «Lügcheibe» nicht als Beschimpfung gewichtet – der Hund war ja erwiesenermassen durch die Eisenstange wirklich nicht verletzt worden.

Am 21. Oktober 2019 beschimpfte Abegg innerhalb der Probezeit erneut einen Wildhüter. Das Gericht sprach den Landwirt im Oktober 2020 der Beschimpfung schuldig. Die Probezeit für Peter Abegg wurde bis Juli 2021 verlängert.

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